Freiern von Zwangsprostituierten drohen künftig Haftstrafen
Kunden von sogenannten Zwangsprostituierten müssen mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Das sieht ein am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor.
Zuhälter, die die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausnutzen beziehungsweise Gewalt anwenden, um sie zur Prostitution zu zwingen, drohen Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Freier bleiben straffrei, wenn sie die Zwangsprostitution freiwillig der Polizei melden.
Die Bundesregierung setzt mit dieser Gesetzesinitiative eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels um. „Wir müssen Kinder und Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen. Den Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution ist schweres Unrecht angetan worden. Das müssen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen“, so Bundesjustizminister Heiko Maas in einer Pressemitteilung.
Praktiker_innen hingegen zweifeln an der Wirksamkeit des Gesetzes: „Selbst Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel brauchen Wochen bis teilweise Monate, um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, bis sich Betroffene offenbaren. Wir glauben nicht, dass Kunden auf den ersten, zweiten oder auch dritten Blick erkennen können, ob eine Zwangslage vorliegt“, sagte Undine de Rivière, Sprecherin des Berufsverbands für erotische und sexuelle Dienstleitungen, am Mittwoch gegenüber der Deutschen Presseagentur.
Zudem bestehe bei eindeutigen Fällen keine Regelungslücke, denn die Gesetze gegen Nötigung, gegen Vergewaltigung und gegen Beihilfe zu Straftaten würden selbstverständlich auch in der Sexarbeit gelten: „Die Kunden könnte man jetzt schon belangen. Die Tatsache, dass das nicht der Fall ist, zeigt uns nur, dass auch dieses Gesetz ein Symbolgesetz ist und nicht zu einer Verbesserung der Lage von Betroffenen von Menschenhandel führen wird“, so de Rivière weiter.
(ascho/Christina Laußmann)
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
Bericht des Tagesspiegels vom 6.4.2016