Vorstand
Die Mitgliederversammlung (MV) der Deutschen Aidshilfe wählt einen Vorstand für drei Jahre. Zu seinen Aufgaben zählen die Umsetzung der MV-Beschlüsse und die thematische Weiterentwicklung des Verbandes.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung oder auf deren Beschluss einem anderen Organ zugewiesen sind.
Zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins kann er eine Geschäftsführung bestellen.