EuGH fällt Grundsatzurteil zum Blutspendeverbot für homosexuelle Männer
Der Ausschluss schwuler Männer von der Blutspende kann gerechtfertigt sein, wenn mit ihrer Spende ein erhöhtes HIV-Risiko für Empfänger verbunden ist. EU-Länder müssen aber prüfen, ob der Schutz der Empfänger nicht auch mit anderen Mitteln realisierbar wäre.
Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von heute hervor.
Geklagt hatte ein schwuler Mann aus Frankreich. Ihm war im April 2009 die Abgabe einer Blutspende verweigert worden, weil die französische Blutspende-Richtlinie Männer mit sexuellen Beziehungen zu Männern ausschließt. Das Verwaltungsgericht Strasbourg legte den Fall dem EuGH vor.
In seinem Urteil erklärt der EuGH, das Straßburger Gericht müsse zunächst klären, ob bei Männern mit homosexuellen Kontakten tatsächlich ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare Infektionskrankheiten wie HIV bestehe.
In diesem Fall, so die vierte EuGH-Kammer, stelle sich dann die Frage, ob der dauerhafte Blutspende-Ausschluss homosexueller Männer mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung vereinbar sei (Art. 21, Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta). Eine Einschränkung der Grundrechte dürfe nur vorgenommen werden, wenn sie erforderlich und verhältnismäßig sei, wobei sie dem Gemeinwohl oder dem Schutz der Rechte und Freiheiten anderer dienen müsse.
Das Straßburger Gericht müsse daher beurteilen, ob nicht mittlerweile ausreichende technische Mittel zur Verfügung stünden, um HIV in Blutspenden nachzuweisen und damit ein hohes Maß an Sicherheit sicherzustellen. Andernfalls sei zu prüfen, ob es nicht andere „weniger belastende“ Methoden als den pauschalen Ausschluss von der Blutspende gebe. Gemeint sind vermutlich andere Verfahren der Befragung potenzieller Spender beziehungsweise andere Ausschlusskritierien.
Das Urteil stützt die Position der Deutschen AIDS-Hilfe: Der dauerhafte Ausschluss aller Männer, die einmal Sex mit einem Mann hatten, ist nicht mehr zeitgemäß. Es muss nun darum gehen, eine weniger pauschale Lösung zu finden, die die Sicherheit der Blutprodukte weiterhin gewährleistet.
(hs)
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des EuGH zum Urteil
Die Position der Deutschen AIDS-Hilfe
Bericht auf der Seite der Tagesschau
Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD