Schmerztherapie: Gericht erlaubt Schwerkranken Cannabis-Anbau
Schmerzpatienten kann in Einzelfällen der Eigenanbau von Cannabis zu Therapiezwecken genehmigt werden.
Dies entschied gestern das Verwaltungsgericht Köln in einem bislang für Deutschland einmaligen Urteil.
Zwar sind – rezeptpflichtige – Cannabis-Präparate seit geraumer Zeit bereits in der Apotheke erhältlich, die Kosten dafür werden allerdings von den Krankenkassen nicht übernommen. Je nach Bedarf summieren sich so die Kosten auf bis zu 1000 Euro im Monat. Viele Patienten können sich diese Medikamente daher nicht leisten.
Fünf Patienten, die an chronischen Schmerzen leiden und eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten besitzen, hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinproduktion (BfArM) die Zulassung beantragt, Hanf kostengünstiger selbst anbauen zu dürfen. Das BfArM hatte eine Genehmigung jedoch abgelehnt.
Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, stellte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser bei der Urteilsverkündung klar, unter bestimmten Bedingungen könne er allerdings nach individueller Prüfung als „Notlösung“ erlaubt werden. Für die Genehmigung sei entscheidend gewesen, dass die betreffenden Schmerzpatienten alle zur Verfügung stehenden alternativen Therapien erfolglos durchlaufen hätten. Außerdem sei ihre Wohnsituation so gestaltet, dass sich keine fremde Person an den Pflanzen bedienen könne.
Bei zwei Klägern trafen diese Voraussetzungen offenbar nicht zu. Sie haben nun aber die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Dieser Weg steht auch dem BfArM offen. In diesem Fall würde das Oberverwaltungsgericht Münster über die Sache neu entscheiden müssen. Eine schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Sowohl Politiker wie der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach als auch Verbände wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz haben das Urteil bereits begrüßt. Unisono fordern sie allerdings auch, dass die Cannabis-Preise in den Apotheken gesenkt und die Kosten dafür von den Krankenkassen übernommen werden. Bislang haben bundesweit lediglich rund 270 Menschen vom BfArM die Erlaubnis erhalten, Cannabis zu Therapiezwecken in der Apotheke zu erwerben.
(ascho)
Quelle/weitere Informationen:
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln
Berichte zum Kölner Urteil in der Pforzheimer Zeitung und auf Spiegel Online