Entwurf für neues Asylbewerberleistungsgesetz: „Inhuman und verfassungswidrig“
Der vergangene Woche bekannt gewordene Referentenentwurf für ein neues Asylbewerberleistungsgesetz bringt keine wesentlichen Verbesserungen für die in Deutschland lebenden Flüchtlinge.
Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, soll Asylbewerbern künftig eine monatliche finanzielle Hilfe von 352 Euro gezahlt werden. Dies entspricht in etwa den aktuellen Leistungen.
Am umstrittenen Sachleistungsprinzip soll nach diesem Bericht festgehalten und die Bezugsdauer für diese Leistungen von derzeit vier Jahren auf zwölf Monate verkürzt werden. Anschließend hätten Hilfsbedürftige Anspruch auf Hartz IV bzw. Grundsicherung.
Die Gesundheitsversorgung soll offenbar prinzipiell auf Situationen mit akutem Behandlungsbedarf reduziert bleiben.
Die Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2012 notwendig geworden. Es hatte die Höhe der bis dahin geltenden Leistungen als „evident unzureichend“ bezeichnet und den Gesetzgeber aufgefordet, für die Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu sorgen.
Der vorliegende Entwurf werde dessen Auflagen allerdings nicht gerecht, sondern sei inhuman und verfassungswidrig, sagte Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. „Dass Asylbewerbern in unserem Land der Zugang zu vollen medizinischen Leistungen verwehrt wird, ist skandalös. Diese Diskriminierung verstößt gegen das Grundgesetz und geltendes EU-Recht“, so Rosenbrock. „Es ist ein Gebot der Humanität, eine umfassende Gesundheitsversorgung für alle Menschen gleichermaßen sicherzustellen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus.“
Insbesondere eine angemessene medizinische Versorgung Traumatisierter oder chronisch Kranker sei nicht gewährleistet, betonte der Gesundheitsexperte. Auch und gerade für minderjährige Flüchtlingskinder aber sei es wichtig, dass sie vom ersten Tag an auch psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen könnten.
Kritik kommt auch von DAH-Geschäftsführerin Silke Klumb. „Bei diesem Entwurf darf es nicht bleiben“, so Klumb. „Die Bundesregierung würde damit die Chance verspielen, endlich eine menschenwürdige Situation für Asylbewerber zu schaffen. Diese Menschen kommen zu uns, weil sie Hilfe benötigen. Sie brauchen eine vollwertige medizinische Versorgung und dürfen außerdem nicht weiter auf Lebensmittelpakete angewiesen sein.“
Die Deutsche AIDS-Hilfe fordert die ersatzlose Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes, ebenso wie auch der Paritätische Wohlfahrtsverband und viele Flüchtlings- und Migrantenorganisationen.
(ascho)
Quellen/weitere Informationen
Pressemeldung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 20.6.2014
Beitrag zum Gesetzentwurf in der „Berliner Zeitung“ vom 23.6.2014