US-Bundesgericht stellt sich hinter die Homosexuellenehe

Die Befürworter der Homosexuellenehe in Kalifornien haben einen wichtigen juristischen Etappensieg errungen. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco erklärte das im November 2008 durch ein Referendum  (Propostion 8) erwirkte Verbot der Eheschließung zwischen Homosexuellen für verfassungswidrig.

Damals hatten 52 Prozent der Wähler die Homoehe abgelehnt und damit die durch die obersten Richter von San Francisco im Mai 2008 erteilte Heiratserlaubnis für Schwule und Lesben wieder einkassiert.  Von Mai bis November 2008 hatten allerdings bereits 18.000 homosexuelle Paare die Möglichkeit zur Ehe genutzt.

Zwei von drei Richtern des Berufungsgerichts in San Francisco waren nun der Ansicht, eine frühere Instanz habe die Verfassung korrekt interpretiert und bezogen sich damit auf ein Urteil vom August 2010.

„Proposition 8 hat keinen anderen Zweck und Effekt als den Status und die Menschenwürde von Schwulen und Lesben in Kalifornien herabzusetzen“, heißt es nun in der Mehrheitsentscheidung des dreiköpfigen Richtergremiums in San Francisco. „Die Verfassung erlaubt diese Art von Gesetzen einfach nicht.“

Es ist davon auszugehen, das die Gegner der Homo-Ehe nun den Obersten Gerichtshof des Landes in Washington anrufen werden. Dieser würde dann grundsätzlich über die Rechtmäßigkeit gleichgeschlechtliche Ehen in allen US-Bundesstaaten zu entscheiden haben.

Eine Heirat für Schwule und Lesben ist bereits in den Bundesstaaten New York, Connecticut, Massachusetts, New Hampshire, Vermont, Iowa und der US-Hauptstadt Washington D.C. möglich. Einige andere Staaten erlauben lediglich eine zivile Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. In Texas und Florida ist die Ehe für homosexuelle Paare laut Staatsverfassung hingegen ausdrücklich verboten.

Ob mit der Gerichtsentscheidung des Bundesgerichthofes in San Francisco ab sofort Schwule und Lesben in dem Westküstenstaat wieder heiraten können, ist juristisch noch unklar. Die bereits geschlossenen 18.000 Ehen sind allerdings weiterhin gültig.

(sho)