Hartz IV: Müssen Arbeitsagenturen private Krankenversicherung bezahlen?

Sozialgericht Saarland kippt Benachteiligung von privat versicherten ALG-II-Empfängern: Kläger erhält vollen Krankenkassenbeitrag erstattet – denn er kann sich nicht günstiger versichern

Arbeitsagenturen und Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern die Beiträge zur privaten Krankenversicherung voll bezahlen. Das entschied das Landessozialgericht Saarbrücken (Aktenzeichen: L 9 AS 15/09). Der Hintergrund: Seit Januar 2009 dürfen Hartz-IV-Empfänger, die vor dem Leistungsbezug privat versichert waren, nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Im konkreten Fall hatte ein Rechtsanwalt geklagt. Die zuständige ARGE wollte ihm nur den Standardbeitrag für die gesetzliche Krankenkassenversicherung (GKV) erstatten. Die Beitragslücke von fast 80 Euro musste der Kläger aus seinem monatlichen Existenzminimum von 359 Euro begleichen. Das Urteil der Richter: Hartz-IV-Leistungen müssen „so beschaffen sein, dass der gesetzlich festgelegte Hilfebedarf gedeckt ist“. Die ARGE muss die Beitragsdifferenz ausgleichen.

Silke Eggers, Fachreferentin  für "Soziale Sicherung & Versorgung" der DAH, empfiehlt allen HIV-positiven ALG-II-Empfängern in einer ähnlichen Situation, einen Härtefall-Antrag zu stellen.

Kommentare

Anmerkung von Silke Eggers:
Die PKV musste einen Basistarif einführen, der muss ohne Gesundheitsprüfung zugänglich sein und die Leistungen umfassen, die auch die GKV bietet.
Die Gesetzeslücke ist, dass der GKV nicht vorgeschrieben wurde, dass der Tarif auch nur soviel kosten darf, wie die Arbeitsagentur für Hartz 4 Empfänger an die Krankenkasse erstatttet (das sind ca. 127 EUR). Der Basistarif kostet fast doppelt so viel.

Daher haben wir zur Zeit die Situation, dass Hartz 4 Empfänger die nicht in die GKV wechseln können nur einen Teil ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen und den Rest selber zahlen sollen. Der Rechtsanwalt aus dem o.g. Urteil muss sogar einen billigen normalen PKV Vertrag haben, sonst wäre die selbst zu zahlende Summe höher.

Die Gesetzeslücke ist erkannt aber damit noch nicht aufgehoben. Es fehlt ein Grundsatzurteil.

Es gibt dazu auch mehrere Urteile, aber eben sehr unterschiedliche:
Einige sagen die Arbeitsagentur muss zahlen bis ein Grundsatzurteil da ist und einige sagen der Hartz 4 Empfänger hat Pech, muss zahlen oder Schulden machen bis ein Grundsatzurteil da ist.

Ich vertrete die Meinung:
Bis ein Grundsatzurteil da ist, muss die Arbeitsagentur zahlen......