Wer hat Anspruch? Was wird gezahlt? Welche Ärzt_innen dürfen verschreiben? Die Regelungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Gesetzlicher Krankenversicherung liegen jetzt vor.
Voraussichtlich ab dem 1. September wird die Schutzmaßnahme von den gesetzlichen Krankenkassen für Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko finanziert. Die privaten Kassen dürften eigene Regelungen treffen.
Erstattet werden maximal 200 Euro pro Quartal bei Vorlage eines Privatrezepts, das von einer deutschen Apotheke oder ausländischen Versandapotheke entwertet wurde
DAK: Die Einzelnen werden vor einer HIV-Infektion bewahrt, die Versichertengemeinschaft vor Folgekosten. Deutsche AIDS-Hilfe und Deutsche AIDS-Gesellschaft begrüßen den Vorstoß.