Noch bis Jahresende: Schuldenerlass für bislang nicht Krankenversicherte

Bis zum 31.12. 2013 können bislang nicht krankenversicherte Bundesbürger noch eine Krankenversicherung abschließen, ohne für die Zeit seit Beginn der Versicherungspflicht Beiträge nachzahlen zu müssen.

Auf diese Regelung des „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ – auch „Beitragsschuldengesetz“ genannt –, das am 1. August dieses Jahres in Kraft getreten ist, weist die Deutsche AIDS-Hilfe hin.

Nichtversicherte mussten bis August 2013 bei Eintritt in eine gesetzliche Krankenkasse die zurückliegenden Monatsbeiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (für die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. April 2007) vollständig nachzahlen und zusätzlich einen Säumniszuschlag von 5 Prozent pro Monat entrichten. Aus Furcht vor diesen Zahlungsforderungen hatten viele Menschen davon abgesehen, eine Mitgliedschaft bei den Krankenkassen zu beantragen.

Durch das Beitragsschuldengesetz werden bislang nicht Versicherten, die der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, die rückständigen Beiträge und die darauf fälligen Säumniszuschläge vollständig entlassen, wenn sie bis zum 31. Dezember 2013 einen Antrag auf Versicherung stellen.

Zudem werden Versicherte entlastet, die ihre Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht nicht zahlen konnten und deshalb Schulden angehäuft haben. So wurde der reguläre Säumniszuschlag für gesetzlich krankenversicherte Beitragsschuldner von 5 Prozent auf 1 Prozent gesenkt.

Nichtversicherte, die keinen Zugang in die gesetzliche Krankenversicherung haben, wird durch das Beitragsschuldengesetz der Prämienzuschlag erlassen, wenn sie sich bis zum 31. Dezember 2013 privat krankenversichern. 

Für Versicherte der privaten Krankenkassen wurde mit dem neuen Gesetz außerdem der Notlagentarif eingeführt. Dieser soll die medizinische Akutversorgung sichern, wenn Mitglieder ihren regulären Tarif vorübergehend nicht zahlen können.

(Christina Laußmann)

 

Ausführliche Informationen zum Beitragsschuldengesetz bietet Silke Eggers, Referentin für soziale Sicherung und Versorgung der Deutschen AIDS-Hilfe e.V., im DAH-Blog.

 

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 14. Juni 2013 zum Beitragsschuldengesetz

„Stichtag 31. Dezember 2013!“ Pressemitteilung des BMG vom 22. November 2013