Leichte Verbesserungen für Asylsuchende

Die am 1. Juli in Kraft getretene Beschäftigungsverordnung erleichtert für Asylbewerber und Geduldete den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Nach dieser neuen Regelung werden Personen, die sich im Asylverfahren befinden und eine Aufenthaltsgestattung haben, jenen mit einer Duldung gleichgestellt. Das gesetzliche Arbeitsverbot für Asylbewerber gilt nur noch für neun statt wie bislang zwölf Monate.

Nach einem Jahr Aufenthalt kann nunmehr ohne eine „Vorrangprüfung“ eine Ausbildung begonnen werden. Bisher musste die Arbeitsagentur zunächst prüfen, ob es für den Ausbildungsplatz bevorrechtigte deutsche oder ausländische Bewerber gibt. Aufgrund dieser Regelung wurde in der Vergangenheit vielen jungen Menschen eine Ausbildung versagt.

Außerdem kann man künftig nach vier Jahren Aufenthalt eine Beschäftigung ohne Vorrangprüfung aufnehmen. Bei einem Aufenthalt aus humanitären Gründen besteht ab sofort eine generelle Beschäftigungserlaubnis, der die Arbeitsagentur nicht mehr zustimmen muss.

Die Flüchtlingsorganisation PRO ASYL begrüßt diese Erleichterungen, von einer echten Liberalisierung des Arbeitsmarktzugangs für Asylsuchende und Geduldete könne aber noch lange nicht gesprochen werden. Dazu gehörten unter anderem das Recht auf Arbeit und arbeitsmarktqualifizierende Maßnahmen.

Auch die Deutsche AIDS-Hilfe setzt sich für eine umfassende Gleichstellung von Asylbewerbern und Geduldeten ein. „Der gleichrangige Zugang zum Arbeitsmarkt nach vier Jahren bedeutet zwar eine Verbesserung“, so Tanja Gangarova, DAH-Referentin für Migration. „Doch die soziale Einbindung von Asylsuchenden müsste schon am ersten Tag beginnen und nicht erst nach vier Jahren. Damit werden Chancen für eine gelingende gesellschaftliche Inklusion vertan, individuelle Karrieren verstellt und wichtige Ressourcen vergeudet.“

Unverändert bleibt in der Neuregelung das unbefristete Arbeitsverbot für Menschen, deren Einreise mutmaßlich zum Zweck des Sozialleistungsbezugs erfolgte oder deren Abschiebung verhindert wurde.  

(sho)

 

Link zur Beschäftigungsregelung

Link zum Statement von PRO ASYL zur neuen Regelung