Gefangene haben ein Recht auf menschenwürdige Unterbringung

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Landgerichts Köln aufgehoben, einem Häftling Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen menschenunwürdige Haftbedingungen zu verweigern. Das Verfahren wurde zur Entscheidung ans Landgericht zurückverwiesen.

Der Häftling hatte längere Zeit mit wechselnden Mitgefangenen zu zweit in einer nur acht Quadratmeter großen Zelle eingesessen, in der die Toilette lediglich durch eine „Schamwand“ aus Holz abgetrennt war und keine eigene Belüftung hatte.

 

Quelle

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2011 (Aktenzeichen: 1 BvR 409/09)

 

Weitere Informationen

Bericht auf tagesschau.de vom 09.03.2011

Bericht auf taz.de vom 09.03.2011 (gedruckte Ausgabe: 10.03.2011)