Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt neues Gesetz zur Patientenverfügung
Berlin, 19.06.2009. Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Patientenverfügungen (PatVerfG) verabschiedet. Damit geht ein jahrelanges Hick-Hack in Politik und Öffentlichkeit um die längst überfällige Regelung der Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten zu Ende.
Dazu erklärt Tino Henn, Bundesvorstand der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH):"Wir begrüßen es sehr, dass endlich eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung zustande gekommen ist. Darauf hat die DAH seit Jahren hingearbeitet. Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen sind zukünftig für den behandelnden Arzt bindend. Dies ist eine große Entlastung für viele Menschen, die um die Rechtsverbindlichkeit ihrer Verfügungen gebangt haben. Denn nun muss der Wille des Patienten vorrangig und unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung berücksichtigt werden."
"Die Bundestagsentscheidung stärkt die Selbstbestimmung aller Menschen - insbesondere chronisch Kranker z.B. mit HIV und Aids. Chronisch kranke Menschen sind für das Thema Patientenverfügung besonders sensibilisiert", ergänzt Silke Eggers, Referentin für soziale Sicherung und Pflege in der DAH: "Das Gesetz macht aber auch deutlich, dass eine ausführliche persönliche Auseinandersetzung vor dem Abfassen einer Patientenverfügung notwendig ist. Dazu braucht es Beratungsmöglichkeiten und Informationsmaterialien."
Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH)
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