Jeder Patient hat das Recht, zusätzlich zum behandelnden Arzt einen zweiten Arzt zu befragen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn der Patient sich nicht sicher ist, ob die Diagnose des Arztes stimmt oder ob die Therapie, die er vorschlägt, wirklich die richtige ist. Auch wenn eine Entscheidung für oder gegen eine schwere Operation ansteht, möchten sich viele Menschen durch die Einschätzung eines zweiten Arztes absichern.
Einschränkungen dieser Rechte kann es geben, wenn der Patient an einem so genannten Hausarztprogramm oder Chronikerprogramm (auch „Disease Management Programme“ gennannt) seiner Krankenkasse teilnimmt.
Gesetzlich Versicherte
Viele Ärzte haben Verständnis dafür, dass Patienten noch einen Kollegen konsultieren möchten, um eine weitere ärztliche Meinung einzuholen und sich abzusichern. Dies gehört zur kassenärztlichen Leistung.
Privat Versicherte
Bei manchen privaten Krankenversicherungen wird die Zweitmeinung nicht von der Versicherung bezahlt. Im Zweifel sollte man im Vertrag nachschauen oder bei der Versicherung nachfragen.
Einschränkungen
Einschränkungen kann es geben, wenn ein gesetzlich versicherter Patient an einem so genannten Hausarztprogramm oder Chronikerprogramm/Disease-Management-Programm (DMP) seiner Krankenkasse teilnimmt.
In diesen Programmen haben Patienten verschiedene Vorteile. Die Krankenkasse kann zum Beispiel Beiträge mindern.
Im Gegenzug verzichten die Patienten aber auf bestimmte Rechte. In manchen Programmen sind sie für eine längere Zeit – zum Beispiel ein Jahr – an ihren Hausarzt gebunden. Für einen Facharztbesuch braucht man dann eine Überweisung. Eine zweite Meinung einzuholen kann dadurch schwierig sein.
Welche Programme eine Krankenkasse anbietet, kann man bei der Kasse erfragen.