Schnelltests ohne Ärzt*innen

Im Rahmen des Masernschutzgesetzes, das am 14. November 2019 im Bundestag beschlossen und am 20. Dezember gebilligt wurde, kam auch zu Änderungen in §24 Infektionsschutzgesetz und §3 der Medizinprodukteabgabeverordnung: Seit 01.03.2020 ist es in Aidshilfen, Gesundheitsämtern, Checkpoints, Aids- und Drogenberatungsstellen möglich, Schnelltests auf HIV, Syphilis und Hepatitis C ohne ärztliche Aufsicht anzubieten und durchzuführen. Der Gesetzgeber reagierte einerseits auf den Ärzt*innenmangel, der sich in diesem Feld besonders bzw. früher auswirkt und andererseits auf die Notwendigkeit, eine bislang stabil hohe Zahl von unerkannten HIV- und Hepatitis-C-Infektionen zu reduzieren. Seit Ende 2020 kommen auch Antigen- und Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 für die Dauer der Pandemie hinzu.

Durch den Wegfall der ärztlichen Aufsicht geht die Verantwortung für die Testung auf die Mitarbeiter*innen der Checkpoints über. Im theoretischen Teil des Seminars geht es neben medizinischen Grundlagen zu den Schnelltests um die Aufgaben und Pflichten, die mit der Übernahme der Verantwortung verbunden sind. Im praktischen Teil werden verschiedene Schnelltests durchgeführt, Erste-Hilfe-Maßnahmen geübt und es erfolgt eine Einweisung in verschiedene Produkte entsprechend Medizinprodukteverordnung.

Überblick

  • Zeit: eintägiges Seminar, etwa 10–16:30 Uhr, eine Stunde Pause
  • Ort: regionale Aidshilfe oder andere einladende Einrichtung
  • Zielgruppe: Berater*innen aus Aidshilfen, Checkpoints, Aidsberatungsstellen und Gesundheitsämtern mit Wissen und Erfahrung in der HIV/STI-Beratung
  • Trainer*innen: Armin Schafberger, Carlo Kantwerk
  • Teilnehmer*innenzahl: mindestens 10, maximal 15

Bei erfolgreicher Teilnahme am Seminar werden zwei Zertifikate vergeben:

  • Qualifikationsnachweis für die Durchführung von Schnelltests ohne Ärzt*innen für HIV, Syphilis, Hepatitis C und SARS-CoV-2
  • Einweisung in verschiedene Point-of-Care-Tests nach Medizinprodukteverordnung

Buchung/Rückfragen:

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