Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann man festlegen, wie man medizinisch behandelt werden möchte, wenn man sich selber nicht mehr dazu äußern kann – und wie nicht. Man kann zum Beispiel festschreiben, dass man nicht künstlich am Leben erhalten oder ernährt werden möchte, wenn keine Chance mehr besteht, wieder zu Bewusstsein zu kommen.

Ärzte müssen sich an die Patientenverfügung halten. Liegt keine Patientenverfügung vor, werden sie hingegen möglicherweise Maßnahmen ergreifen, die der Patient nicht gewollt hätte.

Eine Patientenverfügung sollte sehr genau formuliert werden. Vorher sollte man sich ausführlich mit dem Thema beschäftigen. Eine Beratung beim Arzt oder in einer Aidshilfe kann dabei sehr hilfreich sein. Gute Informationen und Textbausteine gibt es beim Bundesministerium für Justiz und dem Humanistischen Verband Deutschland.

Eine Patientenverfügung muss mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Man sollte sie etwa alle sechs bis zwölf Monate überprüfen und neu unterschreiben.