Verschreibung und Abgabe von Substitutionsmitteln vorübergehend erleichtert

Die Corona-Pandemie ist für Drogengebraucher_innen und Substituierte besonders belastend: Viele haben Grunderkrankungen und ein geschwächtes Immunsystem und sind deshalb besonders gefährdet. Der Gesetzgeber hat nun die Verschreibung und Abgabe von Substitutionsmitteln vorübergehend erleichtert und auch für bisher nicht Substituierte ermöglicht.

Erleichterungen der Substitutionsbehandlung im Einzelnen

Sowohl für Substitutionsmediziner_innen als auch für ihre Patient_innen bringt die vorübergehende Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung entscheidende Erleichterungen:

  • Substitutionsärzt_innen ohne Fachkunde dürfen ab sofort mehr als zehn Patient_innen behandeln und dies auch über einen längeren Zeitraum als bisher.
  • Patient_innen, die das Substitutionsmedikament bisher nur im Ausnahmefall für bis zu zwei Tage pro Woche mit nach Hause nehmen durften (Take-Home-Vergabe), können dies nun für bis zu vier mal zwei Tage pro Woche tun. Hiermit schafft man auch Kapazitäten für neue Patient_innen.
  • Substitutionsärzt_innen dürfen einem größeren Personenkreis Substitutionsmittel für bis zu sieben, in bestimmten Fällen bis zu 30 Tagen verschreiben, auch ohne persönliche Konsultation. Das heißt: Patient_innen müssen nicht mehr in die Praxen kommen; dies entlastet beide Seiten und verringert das Übertragungsrisiko.
  • Apotheken können Boten einsetzen, um Patient_innen ihr Substitutionsmedikament nach Hause zu bringen, wo es dann unter Sicht eingenommen wird. So können Menschen in häuslicher Isolation oder Quarantäne versorgt werden.
  • Apotheken können ab sofort auch Substitutionsmittel anderer Firmen mit gleichem Wirkstoff abgeben. Hiermit soll eine Versorgung bei Engpässen sichergestellt werden.

Dirk Schäffer, Drogenreferent der Deutschen Aidshilfe, begrüßt das schnelle Handeln: „Hiermit kann die Versorgung von Substitutionspatient_innen sichergestellt werden. Außerdem ist das System so auch für einige tausend Patient_innen mehr gewappnet.“

Schäffer weist aber darauf hin, dass dafür auch die Take-Home-Vergabe höher vergütet werden muss.

„Insbesondere jenen Praxen und Ambulanzen, die ausschließlich in der Substitutionsbehandlung tätig sind, entgehen durch eine deutliche Zunahme der Take-Home-Verschreibungen Einkünfte, die zur Sicherstellung des Praxisbetriebs benötigt werden. Viele Praxen zögern daher, die Take-Home-Vergabe auszuweiten“, so der Drogenreferent der Aidshilfe.

Hintergrund der Änderungen

Die Lebenssituation von Drogengebraucher_innen hat sich durch die Corona-Pandemie deutlich verschlechtert. Viele der bislang nicht substituierten Opioidabhängigen leben ohnehin bereits in schwierigen Verhältnissen und sehen sich nun infolge des heruntergefahrenen öffentlichen Lebens ihrer Einkommensquellen wie Flaschensammeln oder dem Verkauf von Obdachlosenzeitungen beraubt.

Gleichzeitig sind Substitutionspatient_innen auf die tägliche Einnahme ihres Medikaments angewiesen, und viele müssen dafür täglich in die Praxis kommen. Das gefährdet Patient_innen und Praxispersonal und wird zum Problem, wenn Patient_innen in häuslicher Isolation oder gar Quarantäne sind.

Die Deutsche Aidshilfe, der JES-Bundesverband und akzept e.V. hatten daher am 20. März einen „Hilferuf der Suchthilfe“ veröffentlicht und schnelle Hilfen für Drogengebrauchende und Obdachlose einschließlich der Möglichkeit sofortiger Substitutionsbehandlungen gefordert.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit haben schnell reagiert und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) angepasst. Die Änderungen sind bereits in Kraft getreten.

Das Beispiel Hamburg zeigt, wie die Substitutionsbehandlung trotz Corona-Krise ausgebaut werden kann

In Hamburg wurde auf den steigenden Bedarf an Substitutionsbehandlungen bereits reagiert: In der Kontakt- und Beratungsstelle Drob Inn bekommen Drogengebraucher_innen mit und ohne Krankenversicherung Substitutionsmittel wie Methadon zur Einnahme unter Aufsicht. Zudem werden alle Nutzer_innen mit COVID-19-Symptomen getestet.

Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig ist das Hamburger Projekt ein sehr gutes Beispiel dafür, wie Hilfe trotz Corona-Krise weitergehe und sogar noch ausgebaut werden könne. „Ich wünsche mir, dass viele in Deutschland diesem Beispiel folgen – es schützt und rettet Leben“, sagte die Drogenbeauftragte.

(ascho/hs)

Weitere Informationen

Pressemitteilung der Drogenbeauftragten vom 21. April 2020 (PDF-Datei)

„Hinz und Kunzt“ über die Eröffnung der Substitutionsambulanz im Hamburger Drob Inn