HIV-PrEP auf Rezept nimmt die vorletzte Hürde
Der Bundestag hat am 14.3. das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet und damit auch den Weg zur HIV-PrEP auf Rezept freigemacht. (Aktualisiert am 27.03.: Ergänzt um Informationen zur PrEP-Finanzierung durch die Private Krankenversicherung)
TSVG bringt HIV-PrEP in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
Zu den Regelungen des Gesetzes gehört neben dem Ausbau der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen auch, die HIV-Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.
Das Gesetz soll am 1. Mai in Kraft treten.
Theoretisch kann der Bundesrat das Inkrafttreten verzögern, wenn er den Vermittlungsausschuss anruft. Die nächste Bundesrats-Sitzung, auf der darüber entschieden werden könnte, ist am 12. April.
Nach Inkrafttreten haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) maximal drei Monate Zeit, die Details der Umsetzung zu verhandeln.
Die privaten Krankenkassen werden eigene Regelungen treffen
Der Verband der Privaten Krankenversicherung teilte mit, das TSVG beziehe sich nur auf gesetzliche Kassen und verpflichte die privaten Kassen nicht. Der PKV-Verband wolle allerdings dahin wirken, dass die PrEP den Versicherten – analog zu den Vereinbarungen der GKV – ermöglicht werde. Jede Kasse werde dazu aber eigene Regelungen finden.
Einführung der kassenfinanzierten HIV-PrEP wahrscheinlich bis spätestens Herbst
Robin Rüsenberg, Geschäftsführer der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä), geht davon aus, dass die Selbstverwaltungen bis spätestens Herbst alle Details für den Bundesmantelvertrag Ärzte geklärt haben.
Kernfragen sind insbesondere, welcher Personenkreis Anspruch auf die PrEP bekommen wird und welche Voraussetzungen Ärzt_innen mitbringen müssen, um die PrEP verschreiben und medizinisch begleiten zu dürfen.
Leitlinien zur HIV-PrEP gibt es bereits – sie könnten die Grundlage für die Umsetzung sein
Als Basis sollten dabei die Deutsch-Österreichischen Leitlinien zur HIV-PrEP dienen. Außerdem könne die Qualitätssicherungsvereinbarung zur HIV/Aids-Versorgung als gute Blaupause dienen, betonte Rüsenberg gegenüber der DAH.
„Wichtig für die PrEP sind in jedem Fall die Qualität wie die Beratung“, so Rüsenberg weiter.
Die Praxen können für zunächst zwei Jahre ihre Leistungen im Zusammenhang mit der PrEP außerhalb des Budgets abrechnen.
Auch Fachapotheken begrüßen Kassenfinanzierung der PrEP
Erik Tenberken, Vorstand der Deutschen Arbeitsgemeinschaft HIV- und Hepatitis-kompetenter Apotheken (DAHKA), begrüßt das neue Gesetz ebenfalls.
„Die Große Koalition gibt das richtige Signal: Die PrEP ist eine große Chance für die HIV-Prävention in Deutschland. Sie gehört bei Ärzten und Apothekern konsequenterweise in Spezialistenhände“, so Tenberken.
(ascho/hs)
Weitere Informationen
Informationen rund um die HIV-PrEP: www.aidshilfe.de/hiv-prep
Bundesministerium für Gesundheit: Gesetzlicher Anspruch für HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) kommt
Das Potenzial der HIV-Prophylaxe PrEP nicht ins Leere laufen lassen! (aidshilfe.de, 22.11.2018)
Kassenfinanzierung der HIV-Prophylaxe PrEP soll 2019 kommen (magazin.hiv, 23.07.2018)