ViiV-Healthcare-Förderung 2019
Auch in diesem Jahr vergibt die DAH wieder Mittel aus dem ViiV Healthcare-Fonds an Projekte, die Menschen mit HIV in der Bewältigung ihrer Krankheit stärken.
Wie von der MV beschlossen, gelten für die Förderung die folgenden Rahmenbedingungen:
Gefördert werden vorrangig Projekte, die der Weiterbildung im Selbsthilfebereich dienen; dazu gehören:
- Veranstaltungen/Fortbildungen für Menschen mit HIV, deren An- und Zugehörig und das interessierte Umfeld
- Projekte/Aktionen der positiven Selbsthilfe in der Öffentlichkeit mit dem Ziel der Antidiskriminierungsarbeit (Bsp.: Projekt "Lebendige Bücher")
- Inhaltliche Vernetzungstreffen der positiven Selbsthilfe
Nicht förderfähig sind:
- Fortbildungen und Medien, die sich vorrangig an medizinisches Personal oder die Fachöffentlichkeit richten
- Veranstaltungen und Materialien, in deren Mittelpunkt die Primärprävention steht
- Investitionskosten z.B. für die Anschaffung technischer oder sonstiger Ausstattung sowie deren Instandhaltung
- Broschüren bzw. sonstige Printmedien zur Selbstdarstellung, medizinischen Themen o.ä.
- Freizeitangebote
- Regelangebote ohne spezifischen Fortbildungscharakter (z.B. regelmäßig stattfindende Positivengruppen)
- eigene Personalkosten.
Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 1.800 € und deckt maximal 75% der Gesamtkosten ab; d.h.: Die Antragsteller müssen eine Eigenleistung von 25% erbringen; bei Folgeanträgen erhöht sich der Anteil um jeweils 10 % (d.h. 35 % beim zweiten und 45 % beim dritten Antrag).
Ausnahme sind Selbsthilfenetzwerke ohne regelmäßige Förderungen. Bei diesen ist ein 100-prozentiger Zuschuss möglich.
Die Anträge müssen bis zum 11. März 2019 per Mail, Fax oder Post an die u.a. Adresse eingereicht werden. Wir bitten darum, das im Anhang beigefügte Formular zu verwenden.
Projektanträge und Rückfragen bitte an:
Annette Fink
Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Sachbearbeitung Verband
Wilhelmstr. 138
10963 Berlin
Tel. 030-69 00 87 51
Fax 030-69 00 87 42
mail: annette.fink@dah.aidshilfe.de