Der schnellere Weg zum Psychotherapie-Termin
Seit Anfang 2016 können gesetzlich versicherte Patient_innen mit „dringlicher Überweisung“ sogenannte Terminservicestellen nutzen, um schnell einen Termin beim Facharzt zu bekommen.
Ab 1. April können die Kassenärztlichen Vereinigungen nun auch Termine für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder für eine Akutbehandlung beim Psychotherapeuten vermitteln. Hierfür ist keine Überweisung erforderlich.
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Wer über die Servicestelle einen Termin für eine Akutbehandlung bekommen möchte, braucht dafür die Empfehlung eines Therapeuten. Patient_innen müssen also schon eine psychotherapeutische Sprechstunde zu einem Erstgespräch aufgesucht haben, bevor sie sich an die Servicestelle wenden.
Für den neuen Service gilt: Es besteht kein Anspruch auf einen Termin bei bestimmten Psychotherapeut_innen. Patient_innen müssen Therapeut_innen nehmen, die ihnen zugewiesen werden. Dies kann mit einem längeren Anfahrtsweg vom Wohnort verbunden sein (bis zu 60 Minuten Fahrtzeit).