Bundeskabinett stimmt neuem Gesetz zur Sexarbeit zu
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz gebilligt. Damit geht die Gesetzesnovelle jetzt ins parlamentarische Verfahren.
Gegen den Rat von Sexarbeiter_innen, Sozial- und Frauenverbänden sowie Beratungsstellen für Prostituierte schreibt das Gesetz Sexarbeiter_innen künftig vor, sich alle zwei Jahre bei einer Behörde zu melden. Für unter 21-Jährige gilt eine jährliche Anmeldepflicht.
Außerdem müssen Sexarbeiter_innen einmal im Jahr an einer Gesundheitsberatung teilnehmen, wer jünger ist als 21, sogar alle sechs Monate. Für Bordellbetreiber_innen sieht das Gesetz eine Erlaubnispflicht vor und für Betriebe erhöhte Auflagen. Zudem wird eine Kondompflicht eingeführt.
Nach langem Streit einigte sich die Große Koalition im Februar dieses Jahres auf den aktuellen Entwurf. Zuvor gab es heftige Kritik an den geplanten Bestimmungen – auch von Ländern und Kommunen, auf die eine erhebliche Mehrbelastung zukommt. Deshalb hatte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) die Regelungen zunächst noch einmal entschärft. Nach erneuten Gesprächen mit der Union sind davon kaum mehr als verlängerte Übergangsfristen geblieben. Das neue Gesetz soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten.
(Christina Laußmann)
Quellen:
Pressemitteilung des Bundesministeriums
Weitere Informationen:
„Der richtige Weg wäre, an der Stigmatisierung zu arbeiten“ – Interview mit der Sexarbeiterin Johanna Weber auf magazin.hiv vom 18.9.2015
Die Deutsche AIDS-Hilfe zum „Prostituiertenschutzgesetz“:
„Bundesregierung schützt Koalitionsfrieden statt Prostituierte“ – Pressemitteilung vom 3.2.2016
„Prostituiertenschutzgesetz: neue Gefahren statt Schutz“ – Pressemittelung vom 21.9.2015
„Verschärfung des Prostitutionsgesetzes wird schaden statt nützen“ – Pressemitteilung vom 5.2.2015
„Koalitionspläne: Prostituierten drohen neue Gefahren“ – Pressemitteilung vom 28.1.2015