EU schützt homo- und transsexuelle Gewaltopfer

Das Europäische Parlament hat sich am 12. September fast einstimmig auf eine Richtlinie zur rechtlichen Stärkung der Opfer von Hassdelikten geeinigt.

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe“ bezieht sich auch auf Gewalt, die sich gegen Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung oder ihres Ausdrucks der Geschlechtlichkeit richtet.

„Opfer sollten als solche anerkannt und respektvoll, einfühlsam und professionell behandelt werden“, heißt es in der Richtlinie. Bei allen Kontakten mit den im Strafverfahren tätigen Behörden und den Hilfsdiensten „sollte der persönlichen Situation und den unmittelbaren Bedürfnissen des Opfers, seinem Alter, seinem Geschlecht, einer möglichen Behinderung und seiner Reife Rechnung getragen und seine körperliche, geistige und moralische Integrität geachtet werden“.

Zugleich sollten Betroffene vor „sekundärer und wiederholter Viktimisierung und vor Einschüchterung geschützt werden, die nötige Unterstützung zur Bewältigung der Tatfolgen und ausreichenden Rechtsschutz erhalten“.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nun drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

(Tim Schomann)

 

Quellen:

Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindesstandards und die Rechte von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe 
 

Beitrag von queer.de vom 12.09.2012