Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Asylbewerber bekommen mehr Geld

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die bisherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz menschenunwürdig sind. Flüchtlinge und Asylbewerber bekommen ab sofort mehr Geld.

Sylvia Urban vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) begrüßt das Urteil: „Damit ist endlich klargestellt, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für alle Menschen gilt, die in Deutschland leben.“ Besonders wichtig sei hier die Feststellung, dass zum menschenwürdigen Existenzminimum auch die Möglichkeit zur Pflege sozialer Beziehungen und zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben gehöre. Die Deutsche AIDS-Hilfe setze sich deshalb dafür ein, das Asylbewerberleistungsgesetz ganz abzuschaffen: „Für Asylbewerber und Flüchtlinge sollen dieselben Regeln gelten wie bei den Sozialleistungen für deutsche Staatsangehörige“, so Urban.

Silke Eggers, DAH-Referentin für Soziale Sicherung und Versorgung, hofft, dass sich nun auch die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern mit HIV verbessert: „Leben mit einer chronischen Erkrankung ist teuer. Hier reichen nach unserer Auffassung schon die heute gültigen Hartz-IV-Sätze nicht aus, zum Beispiel, wenn es keinen HIV-Spezialisten in der Nähe gibt und man viel Geld für Fahrtkosten ausgeben muss.“

Im Urteil heißt es, die Höhe der bisherigen Geldleistungen sei „evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden“ sei. Außerdem sei keine „realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung“ ersichtlich.

Das Parlament muss nun unverzüglich eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums treffen. In der Übergangszeit werden Gelder gezahlt, die sich an den Sozialleistungen für deutsche Staatsbürger orientieren. So soll ein Haushaltsvorstand zum Beispiel Sachleistungen in Höhe von 206 Euro plus 130 Euro „für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“ bekommen. Das sind rund 40 Euro weniger als der entsprechende Hartz-IV-Regelsatz – bisher waren es 150 Euro weniger.

(hs)

 

Quelle/weitere Informationen

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012

Pressemeldung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 18. Juli 2012

Bericht auf spiegel.de vom 18. Juli 2012

„Lagerunterbringung macht krank“: Beitrag im DAH-Blog über die Lebensbedingungen von Asylbewerbern