Bundestag: „Nein“ zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Am 28. Juni hat der Bundestag Anträge der Grünen und der SPD abgelehnt, die Ehe für schwule und lesbische Paare zu öffnen und die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ der Ehe gleichzustellen.

Grüne und SPD forderten eine Ermöglichung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, um die auch nach Einführung der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ bestehenden Benachteiligungen zu beseitigen. Für den Gesetzentwurf stimmten 260 von 581 Abgeordneten, 309 stimmten dagegen, zwölf enthielten sich.

Mit Koalitionsmehrheit lehnte der Bundestag ebenso einen zusätzlichen Entschließungsantrag der Grünen ab, der die komplette Gleichstellung der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ vorsah und die Bundesregierung aufforderte, bis zum 1. September einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

„Wer zweimal mit ‚Nein’ stimmt, will homosexuellen Bürgern Respekt versagen“, sagte Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. Eine Ablehnung der Anträge hatten der Familien-, der Rechts- und der Finanzausschuss empfohlen.

(ch)

 

Quellen:

Mitteilung des Deutschen Bundestags

Meldung auf queer.de vom 28.06.2012