Neu-Ulm: Verurteilung wegen weggeworfener Heroinspritze

Ein Fünfjähriger hatte sich beim Spielen im Garten einer Kindertagesstätte an einer gebrauchten Heroinspritze gestochen. Der Mann, der die Spritze weggeworfen hatte, stand nun vor Gericht.

Schlimmere Verletzungen hatte sich der Junge aus dem schwäbischen Vöhringen glücklicherweise nicht zugezogen. Aber die Vermutung, er könnte sich dadurch womöglich mit HIV infiziert haben, hatte die Familie viele Monate in Angst versetzt.

Diese Angst ist verständlich. Doch ein solcher Infektionsweg ist nahezu unwahrscheinlich, worauf zuletzt bei der 107. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) in Bielefeld hingewiesen wurde. In den letzten 25 Jahren ist keine einzige HIV-Übertragung durch solche Nadelstichverletzungen bekannt geworden", erklärte dort Privatdozent Dr. Ulrich Baumann von der Medizinischen Hochschule Hannover. Sobald das Blut in den Nadeln geronnen ist, sei eine Ansteckung mit HIV durch eine Stichverletzung praktisch nicht mehr möglich. Das Risiko einer Infektion mit Hepatitis B- oder -C-Viren bleibe hingegen vorhanden.

Der über einen DNA-Abgleich ermittelte 25-jährige Mann hatte im Sommer vergangenen Jahres seine gebrauchte Spritze unachtsam über einen Zaun auf das Gelände des Kindergartens geworfen. Ob er tatsächlich mit Hepatitis oder HIV infiziert ist, spielte bei seinem Prozess in Neu-Ulm keine Rolle. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Der Richter hielt dem in Tadschikistan geborenen und seit dem 14. Lebensjahr drogenabhängigen Mann zugute, dass er vor einigen Monaten eine Entzugstherapie abgeschlossen hatte und weiterhin zur Suchtberatung gehe.

(sho) 

Beitrag im HIV.Report

Meldung der Augsburger Allgemeinen

Die Deutsche Ärztezeitung zum HIV-Infektionsrisiko durch gebrauchte Spritzen

Beiträge zum Thema Liegengelassene Spritzen" im HIV.Report