Erneut Verurteilungen wegen HIV-Übertragung und ungeschütztem Sex

Das Landgericht Klagenfurt (Österreich) hat am 17. April einen 32-jährigen HIV-positiven Mann zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er ungeschützten Sex mit seiner Partnerin gehabt haben soll.

Das berichten das Blog Ondamaris sowie mehrere österreichische Medien, darunter vienna.at. Der Mann wurde verurteilt, obwohl die Frau sich nicht mit HIV infizierte. Ob er infektiös war, thematisieren die vorliegenden Medienberichte nicht. (Eine gut wirksame HIV-Therapie führt dazu, dass eine Übertragung des Virus nahezu ausgeschlossen ist.)

Schon am 12. April hatte das Amtsgericht Hamburg-Harburg einen ebenfalls 32-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie einem Schmerzensgeld von 10.000 Euro verurteilt. Seine gleichaltrige Freundin soll sich bei ihm mit HIV infiziert haben.

Ein besonders drastisches Urteil bestätigte kürzlich ein US-Bundesrichter: Ein HIV-positiver Mann aus Iowa erhielt eine Haftstrafe von 50 Jahren, weil er Sex ohne Kondom mit mehreren Frauen gehabt haben soll.

Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) lehnt die strafrechtliche Sanktionierung der (potenziellen) HIV-Übertragung ab und hat unter dem Titel „Keine Kriminalisierung von Menschen mit HIV!“ am 16. März ein Positionspapier zum Thema veröffentlicht. In einem umfangreichen Online-Dossier verdeutlichen wir, warum die Strafbarkeit niemandem nützt, sondern sogar der Verbreitung von HIV Vorschub leistet.

(howi)