Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB zur Materialbestellung
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Materialbestellung
Vielen Dank für Ihr Interesse an den Materialien der Deutschen Aidshilfe. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Bestellung und zum Datenschutz.
Hinweis: Es ist nicht gestattet, Bestellungen in fremden Namen aufzugeben. Bitte bestellen Sie nur für sich selbst bzw. für Ihre berufliche Tätigkeit. Bei Bestellungen in fremden Namen, die ohne Wissen des Empfängers aufgegeben werden, behalten wir uns vor, diese Fälle zur Anzeige zu bringen. Dies kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Sie können Ihre Bestellung auch per Telefax oder per Post an uns senden:
Deutsche Aidshilfe e.V
Wilhelmstr. 138
10963 Berlin
Telefax: 030 - 69 00 87 64
- Ein Teil unserer Materialien wird in der Bestellliste mit Kurztitel bezeichnet.
- Wenn nicht anders vermerkt, sind unsere Materialien kostenlos erhältlich (innerhalb Deutschlands). Der Versand erfolgt in einer neutralen Verpackung, der Absender lautet "DAH".
- Durch eine Spende helfen Sie uns, auch in Zukunft unsere Aufgaben erfüllen zu können.
- Viele unserer Materialien eignen sich aufgrund von Inhalt, Sprachstil und Bildern nur für die Verteilung an Menschen der jeweils angesprochenen Zielgruppe (z.B. an homosexuelle Männer, Sexarbeiter*innen und Drogengebraucher*innen). Wir bitten Sie deshalb, mit Materialien dieser Art sorgsam umzugehen und sie nicht wahllos weiterzugeben.
- An ein eher allgemeines Publikum und an Jugendliche wendet sich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit ihren Materialien zu HIV und Aids.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
51101 Köln
Fax: 0221/89 92 - 2 57
E-Mail: order@bzga.de
www.bzga.de
Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzunterrichtung!
AGB zur Seminarteilnahme
Ankündigung von Seminaren
Jedes unserer Fortbildungsangebote stellen wir unseren Mitgliedsorganisationen über den bundesweiten DAH-Verteiler etwa zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn noch einmal detailliert vor. Zusätzliche Veranstaltungen, die im vorliegenden Kalender noch nicht berücksichtigt werden konnten, kündigen wir ebenfalls über diesen Verteiler an.
Aktuelle (Termin-)Änderungen und neue Ankündigungen finden Sie auch auf www.aidshilfe.de/events.
Anmeldung
Wir empfehlen, sich frühzeitig anzumelden, da viele Seminare oft schon vor Anmeldeschluss ausgebucht sind. Der Anmeldeschluss ist in der Regel sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Der genaue Termin ist der Ausschreibung über den DAH-Verteiler zu entnehmen. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei den meisten Angeboten ist eine Bestätigung der Anmeldung durch die regionale Aidshilfe erforderlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist, in der Regel drei Wochen vor der Veranstaltung, erhalten die Interessierten von der DAH eine schriftliche Zusage (plus Hinweise zur Anfahrt) oder Absage.
Unvollständige Anmeldungen können wir nicht berücksichtigen.
Bitte beachten Sie: Eine Bestätigung, dass die Anmeldung eingegangen ist, bedeutet noch keine Zusage für die Teilnahme am Seminar. Erst mit Erhalt der „Teilnahmebestätigung“ ist Ihre Teilnahme garantiert.
Abmeldung
Sollte die Teilnahme an einem Seminar aus unvorhergesehenen persönlichen oder dienstlichen Gründen nicht möglich sein, ist die Anmeldung umgehend schriftlich zu stornieren. Im Falle einer ärztlich attestierten Krankheit werden keine Ausfallgebühren erhoben. Andernfalls werden die Kosten, die der DAH entstehen, in Rechnung gestellt. Benennt der_die Angemeldete eine nachrückende Person oder findet die DAH eine solche, werden keine Ausfallgebühren berechnet. Eine Abmeldung bis zum Anmeldeschluss ist ebenfalls kostenfrei; maßgeblich hierbei ist das Datum des Eingangs der Abmeldung bei der DAH.
Teilnahmegebühren
In einigen Angebotsbereichen erheben wir Teilnahmegebühren. Entsprechende Informationen enthält die Seminarankündigung. Die Gebühr wird auch dann erhoben, wenn die angemeldete Person ihre Teilnahme nicht rechtzeitig (siehe oben) absagt.
Die Teilnahmegebühr ist direkt nach Erhalt der schriftlichen Zusage zur Teilnahme an der Veranstaltung fällig. Die Zusage dient zugleich als Zahlungsaufforderung und Rechnung.
Auf dem Anmeldeformular ist anzugeben, wie die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt. Aufwendungen, die vor Erhalt der Zusage zur Teilnahme entstanden sind, werden nicht erstattet.
Wichtig: Auf der Überweisung muss der Grund der Zahlung in Form der vollständigen Seminarkennnummer und der Name des_der Teilnehmenden angegeben werden!
Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II oder SGB XII wird die Teilnahmegebühr erlassen (und/oder ein Teil der Fahrtkosten erstattet, falls dies nicht regulär vorgesehen ist), wenn dies mit der Anmeldung beantragt, belegt und entsprechend begründet wird.
Datenschutz
Unsere Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 DSGVO bei Erhebung von personenbezogenen Daten für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen der Deutschen Aidshilfe (DAH) finden Sie hier.
Kinderbetreuung
Bei vielen Seminaren ist die Mitnahme von Kindern möglich. Kinderbetreuung ist nach vorheriger Absprache mit den in der Ausschreibung genannten Ansprechpartner_innen der DAH-Bundesgeschäftsstelle möglich.
Unterstützung vor Ort
Unser Ziel ist es, unsere Seminare möglichst barrierearm für alle Menschen zugänglich zu machen. Falls Sie vor Ort medizinische Betreuung (z. B. Substitution) oder andere Unterstützung (z. B. Gebärdendolmetscher_innen) benötigen, halten Sie bitte mit den in der Ausschreibung genannten Ansprechpartner_innen direkt Rücksprache. Vermerken Sie darüber hinaus Ihren Bedarf bitte bei der Anmeldung im entsprechenden Feld. Vielen Dank!
Fahrtkosten
Bei manchen Veranstaltungen übernimmt die DAH die Fahrtkosten nur anteilig oder überhaupt nicht. Entsprechende Vermerke enthalten die Seminarankündigungen.
Für die Erstattung von Fahrtkosten gelten die unten aufgeführten Bedingungen. Die Erstattung von Fahrtkosten ist auf dem Formular „Fahrtkostenabrechnung“, das Sie zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhalten, spätestens 4 Wochen nach Seminarende zu beantragen (Eingangsstempel DAH); danach ist keine Erstattung mehr möglich. Diesem Antrag sind sämtliche Originalbelege (Flugtickets, Bahnfahrscheine, Quittungen usw.) beizufügen.
Gesamtkosten unter 5,– € werden nicht erstattet.
Bahn
Erstattet werden die Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse. Wir bitten darum, nach Erhalt der Bestätigung zur Teilnahme am gewünschten Seminar die Bahnfahrkarte möglichst umgehend zu besorgen, um alle Sparangebote ausschöpfen zu können.
Bitte beachten Sie: Bei einer Bahnfahrt in der 1. Klasse werden maximal die Kosten für eine Bahnfahrkarte Flexpreis 2. Klasse erstattet!
Die Kosten für eine privat angeschaffte BahnCard (2./1. Klasse) werden auf Antrag erstattet, wenn die Anschaffungskosten zu 100 % durch Einsparungen bei Fahrten zu DAH-Veranstaltungen erbracht wurden. Für die Erstattung der Anschaffungskosten einer BahnCard 1. Klasse müssen die Einsparungen ausschließlich durch Fahrten in der 2. Klasse erbracht werden. Dem Antrag sind beizufügen: Originalquittung über die Anschaffung, Original bzw. Kopie der BahnCard, Auflistung der Nutzung und der Einsparungen bei Fahrten zu DAH-Veranstaltungen. Ohne Originalquittung kann keine Erstattung erfolgen. Sämtliche Reisebüros und Verkaufsstellen der DB vergeben auf Wunsch Quittungen. Den Antrag bitte mit der Fahrtkostenabrechnung einreichen, bei der die Einsparung zu 100 % erreicht ist.
Flug
Flugkosten (inklusive Gepäckzubuchung) werden nur in Höhe der Kosten einer Bahnfahrt 2. Klasse gemäß den Preisen der DB erstattet. Das Flugticket und die Originalrechnung sind dem Erstattungsantrag beizulegen.
Handytickets für Bahn/Flug/öffentliche n Personennahverkehr
Der Abrechnung muss die ausgedruckte Rechnung beigefügt werden. Sind auf dieser die Reisezeiten (Datum und Uhrzeit) nicht ersichtlich, ist zusätzlich das ausgedruckte Ticket beizufügen.
PKW
Die Nutzung des eigenen PKW wird mit 0,20 € pro Kilometer vergütet, maximal bis zu einer Höhe von 130,– € für Hin- und Rückfahrt. Parkgebühren werden bis zur maximalen Höhe von 10,– € pro Tag erstattet.
Teilnehmende aus demselben Wohnort oder mit gleichem Anreiseweg bitten wir, Fahrgemeinschaften zu bilden. Die beförderten Personen sind auf dem Erstattungsantrag aufzuführen, sie dürfen keinen eigenen Antrag stellen.
Mitfahrgelegenheit
Der Abrechnung muss die vom Fahrenden unterschriebene Quittung mit folgenden Angaben beigefügt sein: Name des Fahrers/der Fahrerin, Abfahrts- und Ankunftsort, Kilometerzahl, Preis. Erstattet werden maximal 7,– € pro hundert Kilometer.
Taxi
Kosten für Taxifahrten werden nicht erstattet.
Haustiere
Haustiere dürfen zu den Fortbildungsveranstaltungen der DAH grundsätzlich nicht mitgebracht werden.
Unterbringung
Die Unterbringung der Teilnehmenden erfolgt in der Regel in Doppelzimmern.
Schäden am Veranstaltungsort
Teilnehmende, die am Veranstaltungsort Schäden verursachen, werden hierfür haftbar gemacht.
Angaben im Erstattungsantrag, die nicht der Wahrheit entsprechen, stellen einen Betrugsversuch dar und führen zum Verlust künftiger Erstattungsansprüche.