Zugang zur Diamorphin-Behandlung erleichtern!
Die Diamorphin-Behandlung muss als gleichwertige und gleichrangige Form der Substitutionstherapie anerkannt werden. Das fordern Deutsche Aidshilfe (DAH), akzept e. V. und der JES-Bundesverband in einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium.
Seit mittlerweile mehr als zehn Jahren ist in Deutschland die Behandlung von Opioidabhängigkeit mit Diamorphin – pharmazeutisch hergestelltem Heroin – in der Regelversorgung möglich.
Angesichts der positiven Erfahrungen mit dem halbsynthetischen Opioid in puncto Wirksamkeit und Sicherheit ist eine Überarbeitung der aktuellen Rahmenbedingungen für die Verschreibung von Substitutionsmitteln mit Diamorphin längst überfällig. In einer gemeinsamen, an das Bundesgesundheitsministerium gerichteten Stellungnahme fordern die DAH, akzept e.V. und der JES-Bundesverband daher konkrete Änderungen in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).
Potenziale der Behandlung mit Diamorphin ausschöpfen!
Ziel müsse sein, die Vergabe von Diamorphin zu einer gleichwertigen und gleichrangigen Form der Substitutionsbehandlung zu machen. Allen Patient*innen müsse diese Therapieform zugänglich sein, sofern die medizinische Notwendigkeit durch eine Ärztin*einen Arzt festgestellt wurde. Dadurch könnten die Potenziale der diamorphingestützten Substitution stärker als bisher genutzt und nicht zuletzt drogenbedingte Todesfälle verhindert werden.
Bisher wird nur rund die Hälfte aller opioidabhängigen Menschen in Deutschland durch die Substitutionsbehandlung erreicht. Die Behandlung mit Diamorphin macht hierbei gerade mal einen Anteil von 1,8 % aus. Dabei verzeichnet sie große Erfolge hinsichtlich der körperlichen und psychischen Stabilisierung von opioidabhängigen Menschen; für diese vielfach sehr vulnerable Gruppe ist die Behandlungsform nicht zuletzt auch eine wirksame Maßnahme zur HIV- und Hepatitisprävention.
Hohe Hürden für Patient*innen
Gefordert wird daher unter anderem, das Mindestalter für eine Diamorphinbehandlung von bislang 23 auf 18 Jahre zu senken.
Nicht nachvollziehbar und weder medizinisch noch wissenschaftlich begründet sei zudem die derzeit vorgeschriebene mindestens fünfjährige Heroinabhängigkeit als Zugangskriterium zur Diamorphin-Behandlung.
Gleiches gelte auch für die Einschränkung, dass Patient*innen überwiegend intravenös konsumiert haben müssen. Angesichts der veränderten Konsumformen – viele Konsument*innen rauchen mittlerweile Heroin – ist diese Zugangsbedingung veraltet.
Darüber hinaus empfehlen die Autor*innen der Stellungnahme, eine Überführung medizinischer und therapeutischer Inhalte in die Richtlinien der Bundesärztekammer zu prüfen. „Damit können einerseits die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs gewährleistet, andererseits aber auch Eingriffe in die ärztliche Therapiefreiheit vermieden werden“, erklärt Dirk Schäffer, DAH-Drogenreferent und Mitautor der Stellungnahme.
(ascho)