Runder Tisch: Kriminalisierung der HIV-Übertragung

Am 12. August 2011 fand unter Beteiligung von 16 Kolleginnen und Kollegen aus Verband, Bundesgeschäftsstelle und Vorstand ein runder Tisch zur strafrechtlichen Verfolgung der HIV-Exposition und HIV-Übertragung statt. Spätestens der Fall der No Angels Sängerin N.B. hatte gezeigt, dass wir immer wieder gefordert sind, unsere Position zu dem Thema überzeugend in die Öffentlichkeit zu tragen. Dies setzt eine gemeinsame Sichtweise innerhalb des Verbandes voraus. Dementsprechend sollte der „runde Tisch“ einen Auftakt für eine weitere innerverbandliche Diskussion setzen.

Anregende Impulsreferate von Rechtsanwalt Jacob Hösl, Bernd Aretz und Dr. Stefan Nagel sorgten für eine spannende Diskussion, in der ein erster Entwurf für eine gemeinsame Positionierung diskutiert wurde. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden zurzeit zusammengestellt und dem nächsten Newsletter beigefügt.

Angehängt ist eine Tabelle aller uns bekannten Urteile gegen Menschen mit HIV aus den letzten 24 Jahren, die für uns Anlass sein sollte, zu überlegen was wir zum 25. Jahrestag der ersten Verurteilung einer HIV-Exposition im Mai 2012 als Verband bewegen wollen.