NRW erlaubt nun auch Substituierten die Nutzung von Drogenkonsumräumen
Opiatabhängigen, die sich in einer substitutionsgestützten Behandlung befinden und zusätzlich Drogen konsumieren, ist in Nordrhein-Westfalen künftig der Besuch von Druckräumen gestattet.
Eine entsprechende Änderung der „Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen“ ist diese Woche mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt von NRW in Kraft getreten.
Bislang waren die Träger von Druckräumen dazu verpflichtet, neben „offenkundigen Erst- und Gelegenheitskonsumierenden“ sowie alkoholisierten und berauschten Personen auch Substituierte abzuweisen. Neu aufgenommen in die Verordnung wurde die Verpflichtung, in Beratungen auch auf „die Risiken des Drogenkonsums bei gleichzeitiger Substitutionsbehandlung und die Notwendigkeit des Konsumverzichts hinzuweisen und auf die Inanspruchnahme der im Einzelfall notwendigen Hilfe hinzuwirken.“
Dirk Schäffer, Drogenreferent der Deutschen AIDS-Hilfe, begrüßte die Änderungen der Verordnung. „Dies ist ein wichtiger Schritt und erkennt die Realitäten in der substitutionsgestützten Behandlung an“, sagte er. Wie aus der 2011 veröffentlichten PREMOS-Studie (Predictors, Moderators and Ouome of Substitution Treatments) hervorgehe, konsumierten rund 20 Prozent aller Substituierten zusätzlich Opiate oder andere Substanzen. „Durch die Neuregelung haben nun auch Substitutionspatienten die Möglichkeit, sicher und geschützt Drogen zu konsumieren und Drogennotfälle zu vermeiden“, so Schäffer.
Außerdem seien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Drogenkonsumräumen durch die bisherige Verordnung immer wieder in die kontraproduktive Rolle von Ordnungshütern gebracht worden, die Zugangsbeschränkungen durchsetzen und Substituierte entgegen ihrer eigenen Haltung abweisen mussten.
„Die längst überfällige Änderung der Rechtsverordnung setzt nun auch die anderen Bundesländer unter Druck, diesem Beispiel zu folgen“, sagt der DAH-Drogenreferent.
Aber auch in einem weiteren Punkt setzt das Land Nordrhein-Westfalen mit der Neuformulierung des Gesetzes ein Zeichen. Die Betreiber der Drogenkonsumräume werden explizit dazu aufgefordert, „geeignete Folien zum inhalativen Konsum“ anzubieten. NRW unterstreicht damit die Relevanz der Förderung risikoreduzierter Konsumformen.
Das von der Deutschen AIDS-Hilfe initiierte Pilotprojekt „SMOKE-IT!“ war 2013 zu dem Ergebnis gekommen, dass Heroinkonsumenten, die sich die Droge spritzen, dazu bewegt werden können, auf das weniger gesundheitschädliche Rauchen umzusteigen – vorausgesetzt, sie werden zielgruppengerecht angesprochen und erhalten spezielle Konsumutensilien.
(ascho)