"Menschenrechte inhaftierter Drogengebraucher achten – Gesundheit und Leben schützen!"
Drogengebraucher in Haft haben nur eingeschränkten Zugang zur HIV- und Hepatitis-Prävention sowie zur Substitutionsbehandlung. Eine Unterschriftenaktion fordert die Justizminister auf, das zu ändern.
„Sorgen Sie dafür, dass auch im Gefängnis sterile Spritzbestecke, Kondome und Gleitgel zugänglich sind und dass Drogenkonsumenten auch im Gefängnis eine Substitutionsbehandlung mit dem für sie geeigneten Medikament erhalten können“, heißt es in dem Aufruf unter www.drogenundmenschenrechte.de.
Experten schätzen, dass mindestens 30 Prozent der Gefangenen in Deutschland wegen Drogendelikten oder Beschaffungskriminalität einsitzen und dass 20 bis 30 Prozent auch in Haft Drogen konsumieren. Sterile Spritzen aber gibt es nur in einem einzigen der 185 deutschen Gefängnisse. Die Folge: Viele Häftlinge benutzen Nadeln gemeinsam und gehen damit ein hohes HIV- und Hepatitis-Risiko ein. Auch Kondome sind entweder gar nicht oder nicht anonym zugänglich. Nur in Nordrhein-Westfalen müssen die Vollzugsanstalten den anonymen Zugang zu Kondomen und Gleitmitteln gewährleisten und begleitende Informationen anbieten.
Eine bedarfsgerechte Substitutionsbehandlung ist in Haft ebenfalls nicht gegeben. In vielen Gefängnissen verbirgt sich hinter „Substitution“ lediglich ein medikamentengestützter Entzug oder ein Angebot zur Vorbereitung der Haftentlassung und nicht die in Freiheit übliche längerfristige Behandlung. Die auch für Anstaltsärzte bindende Richtlinie der Bundesärztekammer zur Substitutionstherapie Opiatabhängiger sagt aber: „Bei einem Wechsel in eine … Inhaftierung ist die Kontinuität der Behandlung durch die übernehmende Institution sicherzustellen.“ Die Realität: In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wird weniger als ein Prozent der Gefangenen längerfristig substituiert – bei geschätzten 30 Prozent Drogengebrauchern.
(hs)