HIV-Positiver zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt

Der 48-Jährige soll mehrfach ungeschützten Sex gehabt haben. Urteil wegen „versuchter gefährlicher Körperverletzung“ ohne Bewährung

Im bayerischen Neumarkt ist gestern ein HIV-positiver Mann zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden, weil er ungeschützten Sex mit zwei Frauen gehabt haben soll. Darüber berichten mehrere Medien, darunter die Mittelbayerische Zeitung und das Internetportal nordbayern.de. Der 48-jährige US-Amerikaner wurde nach den Presseberichten vom Schöffengericht des Amtsgerichts Neumarkt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Der Verurteilte hatte im April 2007 von seiner HIV-Infektion erfahren. Zwischen Mai 2008 und Februar 2010 soll er dann mit seiner Ehefrau und einer weiteren Partnerin ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Zu einer Infektion kam es dabei offenbar nicht.

Er habe Angst gehabt, seinen Partnerinnen von der HIV-Infektion zu erzählen, erklärte der Mann gegenüber dem Richter. Er habe sie aber stets gefragt, ob sie Kondome verwenden wollten. Dem widersprach die zweite Partnerin, mit der er mehrfach Sex gehabt haben soll. „Kondome sind nie ein Thema gewesen“, wird die Frau von der Mittelbayerischen Zeitung zitiert. Die Ehefrau des Verurteilten war nicht zum Prozess erschienen, weil sie nicht mehr in Deutschland lebt. Das Paar lebt mittlerweile getrennt.

Der Angeklagte erklärte nach den Presseberichten vor Gericht, er sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass HIV nur übertragen werden könne, wenn er ejakuliere. Ob es zum „Samenerguss in der Partnerin“ kam, blieb vor Gericht aber offenbar unklar.

Das Gericht urteilte trotzdem, dass nicht fahrlässige, sondern „bedingt vorsätzliche“ Körperverletzung vorliege. Dabei spielte offenbar eine Rolle, dass der Angeklagte nach Auffassung des Gerichts das Vertrauen seiner Partnerinnen missbraucht hat.

Das Urteil des Prozesses liegt der Deutschen AIDS-Hilfe zurzeit noch nicht vor. „Der Fall wirft viele Fragen auf“, sagt Geschäftsführerin Silke Klumb. „Wie genau begründet das Gericht zum Beispiel, dass der Mann vorsätzlich gehandelt habe? Nahm er HIV-Medikamente? War seine Viruslast unter der Nachweisgrenze und er damit vielleicht nicht ansteckend? Wir recherchieren, um mehr über die Umstände zu erfahren“.

 (howi)