Polizeikommissar-Anwärter darf nicht wegen seiner HIV-Infektion abgelehnt werden
Ein Bewerber für den Vorbereitungsdienst bei der niedersächsischen Landespolizei darf nicht aufgrund seiner – erfolgreich behandelten – HIV-Infektion als untauglich abgelehnt werden, so das Verwaltungsgericht Hannover.
Die Entscheidung fiel nach einer mündlichen Verhandlung am 18. Juli.
Das Gericht folgte dem wissenschaftlichen Gutachten eines international renommierten HIV-Experten.
Demnach geht von dem Mann keine relevante Gefahr für Bürger_innen und Kolleg_innen aus. Außerdem werde er voraussichtlich bis zur gesetzlichen Altersgrenze (62. Lebensjahr) den Anforderungen des Polizeivollzugsdiensts gesundheitlich gerecht werden.
Eine HIV-Infektion allein macht nicht untauglich für den Polizeivollzugsdienst
Der Mann hatte sich Ende Oktober 2016 als Polizeikommissar-Anwärter beworben. Die Polizeiakademie Niedersachsen hatte seine Einstellung abgelehnt, weil er für den Polizeidienst untauglich sei.
Der Kläger wird seit mehreren Jahren erfolgreich mit HIV-Medikamenten behandelt. Das schützt seine Gesundheit. Außerdem kann in seinem Blut kein HIV mehr nachgewiesen werden.
Die Forderung des Klägers nach Schadensersatz wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz lehnte das Gericht allerdings aus formalen Gründen ab.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und das beklagte Land Niedersachsen je zur Hälfte.
Das beklagte Land Niedersachsen kündigt Berufung an
Laut Anwalt des Klägers wird das Land Niedersachsen nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung Berufung einlegen. Einen Vergleich lehnte die Vertreterin des Landes ab.
Auch der Kläger will das Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung für Menschen mit HIV weiterführen.
„Die Entscheidung ist ein erster wichtiger Schritt zur Beseitigung von Diskriminierung von Menschen mit HIV, die in den Polizeidienst wollen“, sagte der Rechtsbeistand des Klägers.
„Ich danke meinem Mandanten, dass er den Mut und die Kraft aufgebracht hat und weiter aufbringt, den steinigen und langwierigen Weg der Instanzen zu gehen, um nicht nur für sich hoffentlich etwas Großes zu erreichen.“
(hs)
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15.7.2019