Corona im Gefängnis: Inhaftierte und Justizbedienstete brauchen Schutz
Die Deutsche Aidshilfe weist auf Risiken und besondere Härten im Strafvollzug hin und fordert: Covid-19 auch in Haftanstalten entgegentreten, medizinische Versorgung gewährleisten
In Gefängnissen stellt die Corona-Epidemie eine besondere Gefahr und Belastung dar. Inhaftierte wie Justizbedienstete haben ein erhöhtes Infektionsrisiko, zugleich wirken sich Einschränkungen teils noch drastischer aus als in Freiheit. Die hygienischen Bedingungen in Haft sind für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Epidemie unzureichend.
Dazu sagt Sven Warminsky vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe (DAH):
„Während die Gesellschaft große Einschränkungen in Kauf nimmt, um das Corona-Virus einzudämmen, fördern die Bedingungen in Gefängnissen die Verbreitung. Die körperliche und psychische Gesundheit von Gefangenen und Bediensteten zu schützen, bedarf unverzüglich ganz konkreter Maßnahmen. Die Vollzugsanstalten müssen ihrer Fürsorgepflicht entsprechen, die Justizministerien der Länder die Voraussetzungen dafür schaffen.“
Zur besonderen Gefährdung und Belastung tragen folgende Punkte bei:
- Die Unterbringung vieler Menschen auf engstem Raum, schlechte Frischluftzufuhr und eingeschränkter Zugang zu Seife und Desinfektionsmitteln begünstigen die Verbreitung von SARS-Cov-2.
- Viele Inhaftierte haben eine chronische Atemwegserkrankung oder andere chronische Infektionen (zum Beispiel Hepatitis C oder HIV).
- Der medizinische Dienst ist häufig unterbesetzt und überlastet.
- Besuchsverbote und -einschränkungen treffen Inhaftierte schwer.
- Auch Beratungsangebote sind stark beeinträchtigt.
Die Deutsche Aidshilfe fordert daher folgende Maßnahmen:
- Belegung der Haftanstalten senken
Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafen und Kurzzeitstrafen – zusammen über 40 Prozent aller Inhaftierten – sowie besonders infektionsgefährdete Gefangene sollen aus dem Vollzug entlassen werden, sofern keine Sicherheitsbedenken bestehen. Ist eine Entlassung nicht möglich, brauchen diese Gefangenen besonderen Schutz, zum Beispiel durch Einzelunterbringung. In einigen Bundesländern werden bereits Haftstrafen ausgesetzt und Gefangene entlassen.
- Hygienemaßnahmen umsetzen
Gefangene müssen kostenlos Zugang zu Seife und Desinfektionsmitteln, zu Mund-Nase-Schutzmasken sowie zu Corona-Testmöglichkeiten bekommen.
- Besuche und Beratung ermöglichen
Das gesetzliche Mindestmaß an Besuchen und der Zugang zu Beratung muss gestattet werden, etwa durch Besuche hinter Trennscheiben oder den Ausbau von Telefon- oder Video-Beratungsmöglichkeiten in geschütztem Rahmen.
- Medizinische Prävention und Versorgung verbessern
Zum Schutz der Gesundheit von Gefangenen und Bediensteten müssen die medizinischen Dienste der Justizvollzugsanstalten personell verstärkt werden. Eine angemessene medizinische Versorgung ist sonst nicht möglich.
Für Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen und anderen Grunderkrankungen müssen zudem Pneumokokken- und Grippeschutzimpfungen, Sauerstoffgaben sowie die Abgabe von Vitamin D ermöglicht werden.
Auch bisher nicht substituierten heroinabhängigen Gefangenen muss eine Substitutionsbehandlung angeboten werden. Die Situation für Drogen konsumierende Menschen hat sich durch Corona zugespitzt, ein erleichterter Zugang zu Substitution hat sich auch außerhalb der Gefängnismauern bewährt.
„Sofortiges Handeln ist ethisch wie epidemiologisch geboten. Wir dürfen die Menschen in den Gefängnissen jetzt nicht vergessen“, sagt DAH-Vorstand Sven Warminsky.
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