Bundestag erlaubt Drugchecking in den Bundesländern
Wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben zur Analyse psychoaktiver Substanzen sind künftig möglich – auch mobil und in Drogenkonsumräumen.
Der Deutsche Bundestag hat am 23.6. Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beschlossen. Sie erlauben es den Ländern, Drugchecking-Modellprojekte in Verbindung mit Beratung durchzuführen.
Beim Drugchecking werden (mutmaßlich) psychoaktive Substanzen auf Inhaltsstoffe und deren Menge getestet. Die damit verbundene Beratung trägt zu informierten Konsumentscheidungen bei. User*innen können zum Beispiel auch auf den Konsum verzichten oder nur eine kleine Menge der Substanz konsumieren. Drugchecking kann so Drogennotfälle und Drogentodesfälle verhindern.
Absehen von der Strafverfolgung beim Mitführen geringer Mengen
Das bisherige Verbot von Drugchecking in Drogenkonsumräumen wird aufgehoben, mobiles Drugchecking wird ermöglicht.
Wichtig ist auch: Wenn Drugchecking-Nutzer*innen mit geringen Mengen eines Betäubungsmittels im Umfeld eines solchen Angebots angetroffen werden, soll von der Strafverfolgung abgesehen werden.
Dirk Schäffer, Referent für Drogen und Haft der Deutschen Aidshilfe (DAH), sieht die BtMG-Änderungen als einen wichtigen Schritt an: „Mit der Legalisierung von Maßnahmen zur Substanzanalyse können bisher bestehende Lücken im Bereich schadensminimierender Maßnahmen geschlossen werden“, so Schäffer.
Die Abschaffung des Verbots von Substanzanalysen in Drogenkonsumräumen sei richtig und wichtig, da hier täglich Menschen Substanzen mit unbekannten Inhaltsstoffen in unbekannter Wirkstärke konsumierten.
Mobiles Drugchecking biete zudem die Möglichkeit, bisher kaum erreichte Zielgruppen zu erreichen, die zu bestimmten Anlässen konsumieren, etwa bei Clubbesuchen oder auf Festivals.
Rechtsverordnungen der Länder nötig, um Drugchecking einzuführen
Ein Wermutstropfen bleibe allerdings, so der DAH-Drogenreferent: „Drugchecking-Modellvorhaben setzen Rechtsverordnungen der Länder voraus, ähnlich wie der Betrieb von Drogenkonsumräumen. Absehbar ist, dass Länder, die bisher keine Drogenkonsumräume haben, auch beim Thema Drugchecking zögern werden.“ Schäffer fordert die Länder daher auf, nicht nur Drogenkonsumräume, sondern auch Drugchecking per Rechtsverordnung zu ermöglichen.
Weitere Informationen:
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit: Artikel 7e, S. 45 des PDF-Dokuments; die Änderungen des BtMG treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft