Bundesregierung: HIV-Zwangstests verstoßen gegen Grundrechte
Dem Landtag von Sachsen-Anhalt liegt ein Gesetzentwurf vor, der Einsatzkräften Zwangstests „Verdächtiger“ auf HIV und Hepatitis ermöglichen will.
Solche Tests ohne Einwilligung der Betroffenen sollen, wenn die Polizei von „Gefahr im Verzug“ ausgeht, sogar ohne richterliche Anordnung möglich sein. Ziel ist der Schutz von Einsatzkräften, die sich zum Beispiel an Spritzen verletzen.
Die Bundesregierung sieht die geplante Gesetzesänderung als „unverhältnismäßig“ an, wie sie jetzt in ihrer Antwort auf eine Anfrage der LINKEN mitteilte. Darin heißt es: „Eine zwangsweise durchgeführte Testung auf HIV und Hepatitis stellt einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und ggf. auch in die körperliche Unversehrtheit dar.“ Zwangstests seien ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, da besonders schutzbedürftige Gesundheitsdaten erhoben würden. Außerdem sei dem Bundeskriminalamt in den letzten zehn Jahren kein Fall bekannt geworden, in dem ein HIV-positiver Mensch einen Polizisten im Einsatz infiziert habe, so die Regierung.
Barbara Höll, lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, erklärte dazu: „Die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage ist eine Ohrfeige für die Landesregierung Sachsen-Anhalts.“
(jb)
Quellen/weitere Informationen
Vollständige Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage (PDF-Datei)
Gesetzentwurf und Begründung (PDF-Datei)
Text der Kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 17/10830; PDF-Datei)
Bericht auf ondamaris.de vom 18.10.2012
„HIV-Tests müssen freiwillig bleiben!“: Pressemitteilung der Deutschen AIDS-Hilfe vom 16. Juli 2012