Dank HIV-Medikamenten können Menschen mit HIV heute gut und lange leben, lieben und auch arbeiten. Im Joballtag besteht kein Übertragungsrisiko, und im Schnitt sind Menschen mit HIV nicht öfter krankgeschrieben als andere Arbeitnehmer*innen. Hilfreich sind Vereinbarungen für ein diskriminierungsfreies Miteinander. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt auch vor HIV-bezogener Diskriminierung.
Das Wichtigste zu HIV und Arbeit in Kürze
- Die meisten Menschen mit HIV in Deutschland sind erwerbstätig. Sie sind in der Regel genauso leistungsfähig und belastbar wie andere Arbeitnehmer*innen.
- Menschen mit HIV können jeden Beruf ausüben, denn HIV wird im alltäglichen Miteinander im Job nicht übertragen.
- Bei Einstellungsuntersuchungen darf kein HIV-Test verlangt und nicht nach HIV gefragt werden – hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen.
- Menschen mit HIV müssen Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen nicht von ihrer Infektion erzählen.
- Ein offener Umgang mit der HIV-Infektion kann entlastend sein. Die Entscheidung liegt aber allein bei den Menschen mit HIV.
- Hilfreich sind betriebliche Vereinbarungen für ein respektvolles Miteinander. Die Deklaration #positivarbeiten als Arbeitgeber*in zu zeichnen ist eine Möglichkeit.
- Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt auch vor HIV-bedingter Diskriminierung.
- Die Aidshilfen und die Antidiskriminierungsstelle der Deutschen Aidshilfe bieten Unterstützung, wenn man sich gegen HIV-bezogene Diskriminierung wehren will.
Arbeiten mit HIV
Der Großteil der Menschen mit HIV in Deutschland ist erwerbstätig. Sie sind genauso leistungsfähig und belastbar und nicht häufiger krankgeschrieben als andere Arbeitnehmer*innen.
HIV ist gut behandelbar. Dank HIV-Medikamenten können Menschen mit HIV heute gut und lange mit dem Virus leben, und die HIV-Therapien sind meist gut verträglich. Wenn Nebenwirkungen auftreten, dann vor allem in den ersten Wochen nach Beginn einer Therapie oder einer Therapieumstellung. Die meisten Menschen mit HIV kommen damit aber gut klar.
Menschen mit HIV arbeiten in jedem Beruf
HIV ist im alltäglichen Miteinander nicht übertragbar, auch nicht im Job. Für Vorgesetzte, Kolleg*innen, Kund*innen und betreute Personen besteht keine Übertragungsgefahr.
Das gilt auch für ärztliche oder zahnärztliche Einrichtungen, in der Pflege und Versorgung, in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie sowie in der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und anderen: Die üblichen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen bieten sicheren Schutz vor Übertragungen.
Menschen mit HIV können also jeden Beruf ausüben.
Falls zum Job Reisen in Länder gehören, in denen es Einreisebeschränkungen für Menschen mit HIV gibt (siehe hivtravel.org), können hier gemeinsam Lösungen gefunden werden.
Mehr Infos
Keine HIV-Tests und Fragen nach HIV in Einstellungsuntersuchungen
Alle Arbeitnehmer*innen haben ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre. Dazu gehören auch persönliche Gesundheitsinformationen.
Bei Einstellungsuntersuchungen darf kein HIV-Test verlangt werden. Einzige Ausnahme sind besonders verletzungsträchtige chirurgische Tätigkeiten wie das Operieren im beengten Operationsfeld mit schlechter Sichtkontrolle. Dafür soll laut Empfehlung die Viruslast des Menschen mit HIV unter der Nachweisgrenze von 50 Viruskopien pro ml sein und mit doppelten Handschuhen gearbeitet werden.
Auch das Angebot eines „freiwilligen“ HIV-Tests ist fehl am Platz, denn wenn ein solches Angebot abgelehnt wird oder der Test positiv ausfällt, könnten Benachteiligungen die Folge sein. Da aber der HIV-Status keine Rolle spielt: Warum sollte dann getestet werden?
Keine Pflicht zur Offenlegung des HIV-Status gegenüber Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen
Die Frage nach einer HIV-Infektion darf nur gestellt werden, wenn sie für die ausgeübte Tätigkeit relevant ist. Das ist bei fast allen Berufen nicht der Fall (siehe hier).
Daraus ergibt sich für Arbeitnehmer*innen ein „Recht zur Lüge“: Sie dürfen Fragen wahrheitswidrig beantworten, die Arbeitgeber*innen gar nicht stellen dürfen, weil sie für die Stelle nicht relevant sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies mündlich oder schriftlich erfolgt. Wenn Arbeitnehmer*innen in einem solchen Fall rechtmäßig „gelogen“ haben, dürfen hieraus keine Konsequenzen erwachsen. Sollte dies doch der Fall sein, kann man sich erfolgreich bei einem Arbeitsgericht dagegen wehren.
Auch gegenüber Kolleg*innen gilt: Alle Arbeitnehmer*innen haben ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre. Dazu gehören auch persönliche Gesundheitsinformationen. Da es keine Infektionsrisiko für Kolleg*innen gibt, besteht keine Pflicht – auch keine „moralische“ –, sie über eine HIV-Infektion zu informieren.
Ein offener Umgang mit HIV kann entlasten
Sich am Arbeitsplatz als HIV-positiv zu outen, kann entlastend sein. Wenn man ein „positives Coming-out“ gewagt hat, kann dies Selbstbewusstsein vermitteln und einem die Erfahrung ermöglichen, dass man so akzeptiert wird, wie man ist. Außerdem kann man entspannt sein, wenn es um persönliche Themen geht, denn man muss keine Angst haben, dass einem etwas herausrutscht.
Die Reaktionen und Einstellungen anderer kann man allerdings nur bedingt beeinflussen. Oft sind sie besser als erwartet. Dennoch sind auch negative Reaktionen möglich.
Nicht alle Menschen mit HIV können oder wollen deshalb im Job offen mit ihrer Infektion umgehen. Nur Menschen mit HIV selbst entscheiden, ob, wann, mit wem und wie sie darüber sprechen.
Viele Menschen mit HIV, die offen mit ihrer HIV-Infektion umgehen wollen, gehen schrittweise vor. Sie schaffen sich erst einen sicheren Ort, zum Beispiel in der Beziehung, einer Freundschaft oder der Familie. Anschließend ziehen sie immer weitere Kreise darum herum. Dabei schöpfen sie aus positiven Reaktionen bei den ersten Coming-out-Erlebnissen.
Wer sich fragt, ob er*sie sich am Arbeitsplatz outen soll, kann von der Erfahrung und dem Wissen vieler anderer profitieren. Selbsthilfeorganisationen und -gruppen bieten Unterstützung und praktischen Rat. Eine Liste der Selbsthilfekontakte findet sich unter aidshilfe.de/hiv-selbsthilfegruppen.
Schutz vor HIV-bezogener Diskriminierung
Viele Betriebe und Einrichtungen haben interne Vereinbarungen für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander. Schutz vor Diskriminierung aufgrund der HIV-Infektion bietet außerdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Gegen Diskriminierung kann man sich wehren
Informationen und Unterstützung gegen HIV-Diskriminierung
Kommt es im Arbeitsleben zu HIV-bezogener Diskriminierung, können Menschen mit HIV sich wehren.
Gute erste Anlaufstellen sind die örtlichen Aidshilfen. Die Adressen findet man unter aidshilfe.de/adressen.
Unterstützung beim Vorgehen gegen Diskriminierung bietet die Kontaktstelle HIV-bezogene Diskriminierung der Deutschen Aidshilfe.
Informationen zur Kontaktstelle, die Adressen weiterer Antidiskriminierungsstellen in Deutschland und vertiefende rechtliche Informationen finden sich unter www.hiv-diskriminierung.de.
#positivarbeiten: für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben
Auch Arbeitgeber*innen werden aktiv: Bereits 200 große und kleine Unternehmen, Städte, Bundesländer, Verbände, Ministerien, Organisationen, Gewerkschaftten und Vereine, haben die Erklärung für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben schon unterzeichnet.