Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern bei der Blutspende
Am 24. September 2021 hat die Bundesärztekammer eine überarbeitete Fassung der Hämotherapierichtlinie veröffentlicht, die den Ausschluss von Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko von der Blutspende regeln soll. Die neue Version löst das Problem der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern jedoch nicht und stigmatisiert weiterhin.
Seit Jahren wird darüber diskutiert, wer von der Blutspende ausgeschlossen werden darf, damit das Risiko einer Übertragung von HIV und anderen Infektionen minimiert wird. Schwule und andere Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), durften lange Zeit überhaupt nicht spenden. Seit 2017 galten neue Richtlinien: Demnach durften MSM Blut spenden, wenn sie ein Jahr lang keinen Sex mit einem Mann hatten. Diese Regelung schloss weiterhin die allermeisten MSM aus. Auch diese Regelung war diskriminierend und hatte keine wissenschaftliche Grundlage. Am 24.September 2021 wurde nun eine überarbeitete Fassung der Hämotherapierichtlinie veröffentlicht. Demnach dürfen auch schwule und bisexuelle Männer Blut spenden, wenn sie in einer dauerhaften monogamen Beziehung leben. Sexuelle Kontakte zwischen Männern außerhalb solcher Beziehungen führen fortan zu einem Ausschluss für vier Monate, statt wie bisher für ein Jahr. Beim Sexualverkehr zwischen Männern und Frauen führen nur "häufig wechselnde Partner/Partnerinnen" zum Ausschluss. Auch diese Regelung löst das Problem der Diskriminierung leider nicht. (Siehe auch Pressemitteilung vom 24.9.2021)
Hintergrund
Blutspenden werden vor der Verwendung auf HIV und andere Infektionen untersucht. Da die entsprechenden Erreger (beziehungsweise Antikörper dagegen) aber immer erst nach einer gewissen Zeit nachweisbar sind, die vom Testverfahren abhängt („diagnostisches Fenster“), können dabei Infektionen übersehen werden. Darum werden potenzielle Spender*innen zusätzlich nach ihrem infektionsrelevanten Verhalten befragt, also zum Beispiel nach sexuellen Kontakten unter Männern. Menschen mit erhöhtem Risiko einer unerkannten Infektion sollen so ausgeschlossen werden.
Männer, die Sex mit Männern haben, sind in Deutschland nach wie vor die am stärksten von HIV betroffene Gruppe, haben also statistisch ein höheres Risiko, sich mit HIV zu infizieren. Das individuelle Risiko ist dabei natürlich verschieden, ist jedoch leider in Befragungen nicht zuverlässig feststellbar. Der Ausschluss dient also einerseits der Sicherheit der Spenden. Andererseits schließt das bisherige Verfahren Männer, die Sex mit Männern haben, viel zu pauschal aus.
Zielsetzung
Ziel muss eine Regelung sein, die die hohe Sicherheit von Blutprodukten in Deutschland aufrechterhält, gleichzeitig aber niemanden unnötig zurückweist. Der Europäische Gerichtshof urteilte 2015: Ein Ausschluss besonders stark von HIV betroffener Gruppen kann nur gerechtfertigt sein, wenn sich Übertragungsrisiken nicht auf anderen Wegen reduzieren lassen. Diese Wege könnten in verbesserten Testverfahren oder einer völlig neuen Weise der Risikoeinschätzung liegen, in der zum Beispiel sexuelle Praktiken eine Rolle spielen und nicht das Geschlecht der Partner*innen.
In England gelten zum Beispiel neuerdings drei Kriterien. Ausgeschlossen beziehungsweise zurückgestellt wird, wer 1.) im Jahr vor der Spende eine bakterielle Geschlechtskrankheit gehabt hat, 2.) beim Sex Drogen konsumiert hat (mit Ausnahme von Cannabis und Viagra) oder 3.) mit einem*einer neuen Partner*in Analverkehr hatte.
Solche neuen Arten der Risikoklassifizierung wurden bisher in Deutschland nicht ausreichend ausgelotet.
Neuregelung
Die federführende Bundesärztekammer und andere zuständige Organisationen und Institutionen, darunter das Paul-Ehrlich-Institut, das Robert Koch-Institut und das Bundesgesundheitsministerium, haben Ende Mai 2021 ein umfangreiches Papier zum Thema veröffentlicht. Titel: „Blutspende von Personen mit sexuellen Risikoverhalten – Darstellung des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft“. Darin wurde auch die Neuregelung skizziert, die nun in Kraft getreten ist.
Diese Neuregelung sieht unter anderem vor:
- Wer in einer auf Dauer angelegten, monogamen Beziehung lebt, soll künftig spenden dürfen – egal, ob es sich um eine verschieden- oder gleichgeschlechtliche Beziehung handelt.
- Männer werden ausgeschlossen, wenn sie innerhalb der letzten vier Monate Sex mit einem Mann hatten, der nicht ihr fester Partner war. Auch bei neuen Partnerschaften dürfen sie nicht spenden.
Männer, die Sex mit Männern haben, werden also weiterhin anders behandelt, als andere.
Ausschlussgründe sind demnach unter anderem (im Wortlaut der Hämotherapierichtlinie):
- Sexualverkehr zwischen Frau und Mann mit häufig wechselnden Partnern/Partnerinnen,
- Sexualverkehr einer Transperson mit häufig wechselnden Partnern/Partnerinnen,
- Sexualverkehr zwischen Männern (MSM) mit einem neuen Sexualpartner oder mehr als einem Sexualpartner,
- Sexarbeit, Sexualverkehr mit einer Person mit einer der vorgenannten Verhaltensweisen,
- Sexualverkehr mit einer Person, die mit HBV, HCV oder HIV infiziert ist,
Ausgeschlossen sind auch Menschen, die eine HIV-Prophylaxe PrEP eingenommen haben, sowie Menschen, die sich länger als sechs Monate in einem Gebiet aufgehalten haben, wo HIV, HBV und HCV „vergleichsweise stark“ vorkommen.
Eine Spende ist jeweils erst vier Monate nach dem genannten Verhalten beziehungsweise Ereignis möglich. Dies wird mit dem diagnostischen Fenster begründet.
Einschätzung
Es ist begrüßenswert, dass die neue Regelung den fast pauschalen Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, aufgibt und dass in Zukunft offenbar nicht pauschale Risikozuschreibungen, sondern reale Möglichkeiten einer unerkannten HIV-Infektion eine größere Rolle spielen sollen.
Die geplante neue Regelung weist jedoch gravierende Mängel auf:
- Das Kriterium „Monogamie“ ist zumindest fraglich. Menschen können meist nur über ihr eigenes sexuelles Verhalten verlässliche Aussagen machen. Monogamie ist in unserer Gesellschaft vielleicht einer der häufigsten Irrtümer. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage basiert dieses Kriterium?
- Die Regelung ist teils schwammig formuliert: Was bedeutet zum Beispiel „häufig wechselnde Partner/Partnerinnen“? Wer entscheidet darüber?
- Warum in Zukunft eine Ausschlussfrist von vier Monaten gelten soll ist nach wie vor nicht ausreichend begründet. Die verfügbaren Testverfahren sind in der Lage, Infektionen früher auszuschließen, wenn sie optimal eingesetzt werden. Aus dem EuGH-Urteil und dem Transfusionsgesetz ergibt sich die Verpflichtung, technische Möglichkeiten zur Vermeidung von Risiken voll auszuschöpfen!
- Trans Menschen sollen künftig spenden dürfen wie andere auch. Das ist begrüßenswert. Warum sie trotzdem eigens erwähnt werden, bleibt rätselhaft und kann zu falschen Schlussfolgerungen führen: Werden zum Beispiel heterosexuelle trans Menschen nicht als hetero und schwule trans Männer nicht als MSM betrachtet? Hier wird eine sehr vielfältige Gruppe ohne jede Notwendigkeit in eine Schublade gesteckt.
- Der Vorschlag geht sprachlich durchgängig von zwei Geschlechtern aus (gegendert wird zum Beispiel mit der Formulierung „Partner/Partnerinnen“). Menschen, die sich keinem der klassischen Geschlechter zuordnen lassen können oder wollen, kommen nicht vor. Wie sollen sie realistisch nach Risiken befragt und eingruppiert werden, wenn ihre geschlechtliche Realität ausgeblendet wird? Das Papier bleibt damit hinter dem eigenen Ansatz sowie der gesetzlichen Situation zurück, nach der Menschen heute eben nicht nur „männlich“ oder „weiblich“, sondern auch „divers“ sein können.
- Auch die Nennung von Sexarbeit (Sex gegen Geld oder andere Leistungen) als Risikofaktor ist in Frage zu stellen. Denn was erhöht – wenn überhaupt – das HIV-Risiko: die Bezahlung oder die höhere Zahl von sexuellen Akten?
Das der neuen Regelung zugrunde liegende Papier operiert zudem mit den stigmatisierenden Begriffen „sexuelles Risikoverhalten“ und „Risikogruppen“. Menschen, die bestimmten Gruppen angehören oder ihre Sexualität auf eine bestimmte Weise ausleben, werden mit diesem Etikett sprachlich zum „Risiko“ gemacht. Das ist nach 40 Jahren Emanzipationsarbeit ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Gruppen.
Die Autor*innen sprechen außerdem von „auf Dauer angelegten Beziehungen“, meinen aber monogame. Dass gerade schwule Männer oft in sehr stabilen offenen Beziehungen leben, ist ihnen womöglich entgangen.
Ausblick
Die neue Regelung und die unbefriedigenden Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das bisherige Verfahren keine breit akzeptierte Lösung hervorzubringen vermag. Es fehlt an den Perspektiven der Menschen, die von der Regelung in besonderer Weise betroffen sind, und entsprechende Kenntnisse über ihre Lebenswelten und Verhaltensweisen. Es mangelt zudem an Wissen und Sensibilität bezüglich angemessener Formulierungen. Warum beziehen die verantwortlichen Organisationen und Gremien nicht weitere Fachleute aus anderen Disziplinen und über kompetente (Selbsthilfe-) Verbände die Menschen ein, um die es geht? Ihre vielfältigen Expertisen sind hier unverzichtbar.
England hat diesbezüglich ein gutes Beispiel gegeben. Im interdisziplinären Steering-Komitee FAIR (For the Assesment of individualised Risk) kamen neben den medizinischen Fachgesellschaften auch Psycholog*innen und Verbände der Selbsthilfe zusammen.
Das Verfahren war interdisziplinär, partizipativ und konstruktiv. Es war zielführend und zeitgemäß. Genau das brauchen wir in Deutschland auch.
Die neue Regelung ist bei der Bundesärztekammer nachzulesen, ebenso das zitierte Grundlagenpapier.