UNAIDS will Kriminalisierung von Menschen mit HIV begrenzen

UNAIDS hat aktualisierte Leitlinien zur Kriminalisierung von Menschen mit HIV vorgelegt.

Damit versucht das Gemeinschaftsprogramm der Vereinten Nationen der wachsenden Zahl strafrechtlicher Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit HIV sowie der zunehmenden Strafverfolgung von HIV-Positiven entgegenzuwirken.

Die Leitlinien sollen sicherstellen, dass jede Anwendung des Strafrechts im Zusammenhang mit HIV einzig der Gerechtigkeit dient und nicht zur Folge hat, dass dadurch die öffentliche Gesundheit Schaden nimmt, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Leitfaden.

Leider zeige sich, dass etwa im Zusammenhang mit der Übertragung des HI-Virus oder dem Verschweigen des HIV-Status eine viel zu weitreichende Kriminalisierung von Menschen mit HIV stattfinde, beklagt UNAIDS-Direktor Michel Sidibé.

Häufig sei dies auf unzureichende Kenntnisse der wissenschaftlichen Fakten zu HIV zurückzuführen, im schlimmsten Falle auf eine Diskriminierung jener Menschen, die mit HIV leben.

Dies führe nicht nur zu Fehlurteilen, sondern bedrohe auch die weltweiten Anstrengungen im Kampf gegen die Epidemie. Die neuen Leitlinien sind im Wesentlichen eine Fortschreibung der 2008 veröffentlichten Empfehlungen der Global Commission on HIV and the Law.

Demnach soll die Strafverfolgung im Zusammenhang mit HIV auf solche seltenen Fälle reduziert werden, bei denen eine HIV-positive Person wissentlich und absichtlich einen anderen Menschen mit dem Virus infiziert.

Grundsätzlich fordert UNAIDS, dass sich die Anwendung des Strafrechts im Zusammenhang mit HIV an drei Grundprinzipen orientieren müsse:

  1. Basis müssen die besten verfügbaren wissenschaftlichen und medizinischen Fakten zu HIV sein.
  2. Der Grundsatz der rechtlichen und gerichtlichen Fairness (einschließlich der wichtigsten strafrechtlichen Grundsätze wie Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit) muss gewährleistet sein.
  3. Die Menschenrechte der in der Strafsache beteiligten Personen müssen geschützt sein.

Die UNAIDS-Leitlinien liefern auf den rund 60 Seiten detaillierte Überlegungen und Empfehlungen, unter anderem zur Einschätzung der durch HIV verursachten Schäden, zu HIV-Übertragungsrisiken, bis hin zur Beurteilung der seelischen Schuld von Angeklagten etwa im Zusammenhang mit Mutter-Kind-Übertragung von HIV oder dem Spritzentausch unter Drogengebrauchern.

Die Autoren des Papiers fürchten, dass die Kriminalisierung von Menschen mit HIV negative Auswirkungen etwa auf die Bereitschaft zum Test oder zur Behandlung der HIV-Erkrankung habe.

Daher empfiehlt UNAIDS, dass bei Strafrechtsverfahren die niedrige Viruslast, eine effektive HIV-Behandlung oder die Beachtung der Safer-Sex-Regeln als entlastende Aspekte in der Strafverfolgung wie auch bei der Strafbemessung herangezogen werden sollten.

(sho)

pdf-Download der „UNAIDS Guidance Ending Criminalisation“ (in englischer Sprache)