Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen

Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen können einen Antrag auf Selbsthilfeförderung nach § 20c des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) bei den gesetzlichen Krankenkassen stellen.

Eine Förderung ist möglich, wenn es um das Leben mit bestimmten Erkrankungen geht, zum Beispiel HIV.

Die Förderung erfolgt auf drei Ebenen:

  • Lokale Gruppen und Organisationen können Anträge bei Krankenkassen in ihrer Stadt oder Gemeinde stellen.
  • Landesweite Gruppen und Organisationen können Anträge bei den Landesorganisationen der Krankenkassen stellen.
  • Bundesweite Gruppen und Organisationen können Anträge bei den Bundesorganisationen der Krankenkassen stellen.

Förderung kann sowohl für konkrete Projekte zum Beispiel ein Seminar oder eine Webseite als auch für die dauerhafte Förderung einer Gruppe oder Organisation beantragt werden.

Ausführliche Informationen haben die Krankenkassen in einem Leitfaden zusammengefasst.

Eine Liste von Ansprechpartnern für Fördermöglichkeiten gibt es hier.