Tag der Menschenrechte: 3.000 Unterschriften für die Gesundheit von Gefangenen

Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Aids & Haft in Bayern haben heute dem bayerischen Justizministerium rund 3.000 Unterschriften für die Achtung des Menschenrechts Gefangener auf Gesundheit übergeben.

Unter dem Motto „Jeder hat ein Recht auf Schutz vor HIV und Hepatitis C – auch Gefangene in bayerischen Haftanstalten“ fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner die Substitution für suchtkranke Gefangene sowie den kostenlosen und anonymen Zugang zu Kondomen und sterilen Spritzen für Inhaftierte.

„Trotz freundlicher Gespräche ist in den letzten Jahren so gut wie nichts passiert“, so der Initiator der Aktion, Martin Jautz von der Münchner Aids-Hilfe. „Daher wollen wir mit dieser öffentlichen Aktion unseren Forderungen Nachdruck verleihen.“ Auch der Geschäftsführer der Münchner Aids-Hilfe, Stadtrat Thomas Niederbühl (Rosa Liste), war zum Termin erschienen: „Der Umgang mit dem Schutz vor HIV und Hepatitis in bayerischen Justizvollzuganstalten ist nicht auf der Höhe der Zeit. Drogenabhängigkeit muss wie eine chronische Krankheit gesehen und Gefangene müssen dementsprechend behandelt und versorgt werden.“

Die Unterschriften waren seit dem November gesammelt worden, um am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, das Recht Gefangener auf Gesundheit einzufordern. Der Arbeitsgemeinschaft Aids & Haft in Bayern gehören die Aidshilfen in Augsburg, Nürnberg/Erlangen/Fürth und München sowie die Bayerische AIDS Stiftung e.V. an.

(hs)

Im Bild v.l.n.r.: Ministerialrat Horst Krä, Martin Jautz (Münchner Aids-Hilfe), Ute Häußler (Augsburger AIDS-Hilfe), Thomas Niederbühl (Stadtrat und Geschäftsführer Münchner Aids-Hilfe) und Angela Prestele (Bayerische AIDS Stiftung)

 

Weitere Informationen:

Unterschriftenaktion der Deutschen AIDS-Hilfe für die (Wieder-)Einführung der Vergabe steriler Spritzen in Haft: http://www.drogenundmenschenrechte.de/mitmachen

„Die Vorenthaltung einer Substitution ist nach meinem Verständnis Folter“ (Beitrag im DAH-Blog vom 9.12.2013)

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