Recht auf Gesundheit für alle!

Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) unterstützt den Aufruf des Büros für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin (Medibüro), allen Menschen Zugang zur regulären Gesundheitsversorgung zu verschaffen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

In dem Aufruf, der noch bis zum 10. Dezember 2013 online unterzeichnet werden kann, weist das Medibüro darauf hin, dass Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit Duldung sowie EU-Migrantinnen und -Migranten ohne Krankenversicherung in Deutschland keinen regulären Zugang zur medizinischen Versorgung hätten. Nötige Untersuchungen und Behandlungen blieben dadurch oftmals aus, was teilweise zu lebensbedrohlichen Notfällen führe.

„Aus ethischer und menschenrechtlicher Sicht müssen alle PatientInnen die notwendige medizinische Versorgung bekommen – was ist aber, wenn die Rechnung nicht bezahlt werden kann? Die nötige Anschlussbehandlung unterbleibt? Das Labor nicht abgerechnet werden kann und die Medikamente unbezahlbar sind? Wenn gar eine Operation notwendig wird? Die Politik lässt das Gesundheitswesen mit diesen Problemen nicht nur alleine, sie hat sie größtenteils überhaupt erst geschaffen“, heißt es in dem Aufruf weiter.

Das Medibüro fordere daher die Abschaffung von § 87 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sowie die Integration in die soziale Regelversorgung, die Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge und die reguläre medizinische Versorgung aller in Deutschland lebenden Menschen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus und vom Herkunftsland.

Wenn jemand ohne legalen Aufenthaltsstatus beim Sozialamt einen Krankenschein beantragt, sei das Sozialamt nach § 87 AufenthG dazu verpflichtet, die Ausländerbehörde zu informieren. Im schlimmsten Fall drohe hier eine Abschiebung, erläutert das Medibüro. Außerdem hätten Krankenhäuser, die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus im Notfall behandelten, oftmals erhebliche Schwierigkeiten, die Kosten beim Sozialamt abzurechnen und versuchten daher, solche Behandlungen zu vermeiden. Hinzu komme, dass Flüchlinge und Asylsuchende laut Asylbewerberleistungsgesetz nur Anspruch auf reduzierte medizinische Leistungen hätten. Auseinandersetzungen mit Sachbearbeitern der Sozialämter um den Versorgungsumfang führten nicht selten zur Leistungsverweigerung. Unzureichend sei ebenso die medizinische Versorgung von EU-Migrantinnen und Migranten, die weder in Deutschland noch in ihren Herkunftsländern krankenversichert sind.

„Diese strukturelle Diskriminierung stellt nach wie vor eine der größten Barrieren in der HIV/Aids-Prävention bei Migrantinnen und Migranten sowie in der Versorgung von HIV-Positiven dar“, sagt Tanja Gangarova, DAH-Referentin für Migration. „Der Aufruf des Medibüros entspricht den Forderungen, die wir als Deutsche AIDS-Hilfe seit Jahren erheben – nämlich nach Zugang zu Prävention und Versorgung für alle, unabhängig von der Herkunft, dem Aufenthalts- und Versicherungsstatus. Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht und muss für jeden Menschen wirksam sein!“

(Christina Laußmann)

 

Zum Unterzeichnen des Aufrufs eine E-Mail an folgende Adresse senden: info@medibuero.de