Pharmafirma Bayer verliert Patent-Prozess in Indien

Der Pharmakonzern Bayer verliert in Indien sein Monopol am bislang geschützten Krebsmedikament Nexavar.

Das indische Patentamt entschied am Montag, dass Bayer das Patent für das  Leber- und Nierenkrebsmittel an einen heimischen Generika-Hersteller weitergeben muss. Da Bayer dafür lediglich eine Lizenzabgabe auf den Umsatz erhält und den Verkaufspreis nicht mehr selbst festlegen kann, wird das Medikament künftig zu einem weitaus günstigeren Preis für Patienten in Indien abgegeben werden.

Nach Informationen der Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ (MSF) könnten so die monatlichen Behandlungskosten von derzeit rund 4200 auf 133 Euro pro Patient reduziert werden. „Diese Entscheidung ist eine Warnung, dass es Konsequenzen hat, wenn Pharmafirmen Preistreiberei betreiben und die Verfügbarkeit einschränken“, sagte die MSF-Direktorin Michelle Childs.

Es ist das erste Mal in der Geschichte Indiens, dass eine solche zwangsweise Patentabtretung verfügt wurde. Pharmaverbände haben die Entscheidung erwartungsgemäß kritisiert, Bayer kündigte die Auslotung aller Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.

Schwellenländer können solche Lizenzen nach den internationalen Handelsregeln dann vergeben, wenn lebensrettende Medikamente ansonsten für die Bevölkerung unbezahlbar blieben. Dies betrifft inbesondere auch die Behandlung von HIV/Aids. In Indien werden 80 Prozent der Nachahmepräparate zur Behandlung der Immunschwäche hergestellt.

„Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, der uns Hoffnung macht: Sie zeigt, dass neuere Medikamente, die unter Patentschutz stehen, trotzdem von Generika-Produzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises hergestellt werden können, wenn gleichzeitig Lizenzgebühren an den Originalhersteller gezahlt werden“, erklärt Dr. Tido von Schön-Angerer, Leiter der Medikamentenkampagne von „Ärzte ohne Grenzen“.  „Auf diese Weise wird der Patentinhaber entschädigt, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Preise durch Konkurrenzdruck insgesamt sinken.“

(sho)

 

Quelle/weitere Informationen

Meldung des Aktionsbündnisses gegen AIDS vom 16.03.2012 mit Links zum Urteil und weiteren Informationen