Gericht erlaubt chronisch Krankem Cannabisanbau

Schwerkranke dürfen Cannabis künftig vielleicht für medizinisch bedingten Eigenbedarf anbauen. Das Verwaltungsgericht Köln gab in seinem Urteil vom 11. Januar 2011 (7 K 3889/09) der Klage eines Mannheimers statt, der gegen ein Verbot des Anbaus medizinisch wirksamer Hanfpflanzen vor Gericht zog.

Der 46-jährige Kläger leidet seit vielen Jahren an Bewegungsstörungen aufgrund einer Multiplen Sklerose. Durch Cannabiskonsum haben sich die Symptome und seine gesundheitliche Verfassung insgesamt deutlich verbessert. 2007 beantragte er beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf. Das BfArM lehnte den Antrag auf Weisung des Bundesgesundheitsministeriums mit der Begründung ab, der Patient könne seine Pflanzen nicht ausreichend gegen unberechtigten Zugriff schützen. Zudem sei die Qualität des selbst angebauten Cannabis nicht überprüfbar und der therapeutische Nutzen unklar.

Das Kölner Gericht verwarf nun den Bescheid des BfArM. Der Kläger sei durchaus in der Lage, seine Cannabiszucht ausreichend zu sichern, so die Richter. Auch Einwände gegen die Qualität des selbst angebauten Hanfs ließen sie nicht gelten. Der 46-Jährige erlebe eine Verbesserung seines Gesundheitszustandes – dies sei bei einer so schweren Erkrankung ein ausreichender Beweis für die Nützlichkeit des Cannabiskonsums. Das BfArM muss über den Antrag des Klägers nun neu entscheiden.

„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt hin zu einem rationaleren Umgang mit Cannabis“, sagt Dirk Schäffer, Drogenreferent der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. „Bei vielen Menschen kann der Konsum chronisches Leiden erheblich lindern. Die synthetischen Alternativen wie z. B. Dronabinol sind leider sehr teuer; die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur selten. Es ist höchste Zeit, dass die zuständigen Behörden den Konsum von natürlichen Cannbisprodukten für chronisch Kranke ermöglichen.“

Einen Freibrief für private Hanfplantagen stellt das Urteil allerdings nicht dar. Zum einen bezieht es sich auf einen Einzelfall, zum anderen kann das BfArM dagegen noch Berufung einlegen.

Steffen Taubert

Quellen:

http://beck-aktuell.beck.de/news/vg-koeln-erneute-entscheidung-ueber-cannabis-anbau-durch-multiple-sklerose-patienten-erforderli?search_hl=cannabis

http://www.bndrogenpolitik.de/

http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=nachrichten&Nachricht_ID=36575&Nachricht_Title=Nachrichten_Cannabis-Anbau+f%FCr+Kranke+nicht+pauschal+verboten&type=0