Der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) gehören zurzeit etwa 120 Mitgliedsorganisationen an. Als ordentliche Mitglieder können juristische Personen aufgenommen werden, die gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des DAH-Vereinszwecks (siehe Satzung und Leitbild) verfolgen; sie haben Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Förder- und Ehrenmitglieder sowie Landesverbände haben Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht.
Die regionalen Aidshilfen und sonstigen DAH-Mitgliedsorganisationen informieren und beraten Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen (persönlich, telefonisch oder online) - auch vor Ort, zum Beispiel dort, wo sich Schwule, Drogengebraucher oder Menschen, die anschaffen, treffen.
Sie bieten Selbsthilfe- und Gesprächsgruppen für Menschen mit HIV, ihre Freunde und Angehörigen an, betreuen und pflegen Menschen mit HIV/Aids zu Hause, im Krankenhaus, im Justizvollzug und in Drogentherapie-Einrichtungen, führen Aufklärungs- und Fortbildungsveranstaltungen durch und leisten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
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(Selbsthilfe-)Netzwerke sind Zusammenschlüsse von Personen, in denen bestimmte Gruppen von Menschen ihre jeweiligen Interessen selber vertreten.
Netzwerke, die im Bereich HIV arbeiten, laden wir dazu ein, sich in unseren Verband einzubringen. Dies können sie beispielsweise auf Seminaren, bei der Entwicklung von Präventionskonzepten oder auch im Delegiertenrat der Deutschen AIDS-Hilfe tun.
Aus folgenden Netzwerken und kooperierenden Gruppen können Vertretungen in den Delegiertenrat berufen werden:
- Netzwerk der Angehörigen von Menschen mit HIV und AIDS
- JES - Bundesweites Selbsthilfe-Netzwerk Junkies, Ehemalige, Substituierte
- Bundesweites Netzwerk Frauen und AIDS
- Netzwerk plus - das bundesweite Netzwerk der Menschen mit HIV und Aids
- KSL - Konferenz Schwuler Landesnetzwerke
- Afro-Leben+ Deutschland
- 20+pos. - Zusammenschluss junger HIV-Positiver
- Sonics Cybertribe-Netzwerk
- PositHIV & Hetero
- Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit
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In den Landesverbänden haben sich DAH-Mitglieder im Gebiet eines oder mehrerer Bundesländer zusammengeschlossen. Es handelt sich um eingetragene oder nicht rechtsfähige Vereine, die im Sinne des DAH-Vereinszwecks tätig sind.
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