Sozialgericht Hannover: Ambulante HIV-Behandlung im Krankenhaus ist unzulässig
Der Streit tobt schon seit Jahren: Dürfen Krankenhäuser ambulant HIV-Patienten behandeln – anstelle einer Schwerpunktpraxis? Niedergelassene Ärzte sind vielfach dagegen, doch für viele Patientinnen und Patienten ist die auf HIV spezialisierte Ambulanz eine sinnvolle Alternative.
Jetzt hat das Sozialgericht Hannover die Behandlung von HIV-Patienten im Krankenhaus für unzulässig erklärt. Darüber berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Das Land Niedersachsen hatte die ambulante Behandlung von HIV-Patienten in der Medizinischen Hochschule genehmigt, ein niedergelassener Allgemeinmediziner mit Schwerpunkt HIV/Aids klagte dagegen.
Das Gericht gab ihm Recht: Vertragsärztliche Interessen seien zu wenig berücksichtigt worden, eine solche Entscheidung verlange zuvor eine „Analyse und Würdigung der aktuellen Versorgungssituation im vertragsärztlichen Bereich“. Mit anderen Worten: So lange es in Hannover genügend Schwerpunktärzte gibt, ist die Versorgung im Krankenhaus nicht notwendig und damit nicht rechtmäßig. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen begrüßte das Hannöversche Urteil.
Krankenhäuser dürfen seit dem Jahr 2007 nach Paragraf 116b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) unter bestimmten Bedingungen auch ambulante Behandlungen vornehmen. Vorher müssen allerdings die zuständigen Landesbehörden eine Genehmigung erteilen.
Seit Juni 2008 steht die Möglichkeit ambulanter Behandlungen im Krankenhaus auch HIV-Patienten offen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schränkte damals das Behandlungsmonopol der niedergelassenen Ärzte bei HIV-Patienten und anderen Patientengruppen ein. Begründung: „Die Anforderungen an Diagnostik und Therapie sind hoch. Deshalb profitieren diese Patientengruppen besonders von einer spezialisierten Betreuung.“
Wichtig ist diese Regelung vor allem für Patienten in kleineren Städten und ländlichen Regionen, wo es keine oder wenige HIV-Schwerpunktpraxen gibt. Zudem eröffnen die Ambulanzen Menschen mit HIV bei der Wahl ihres Arztes mehr Wahlmöglichkeiten.
Die Deutsche AIDS-Hilfe hat im Jahr 2008 in einer Sonderausgabe ihres HIV.Reports ausführlich über das Thema berichtet. Darin hieß es zum damaligen Beschluss des G-BA: „Damit hat das unwürdige Hin und Her der letzten Jahre hoffentlich endgültig ein Ende.“ Tatsächlich geht der Streit nun in manchen Fällen vor Gericht weiter.
(Holger Wicht)
Quelle
LESEN SIE BITTE AUCH UNSERE RICHTIGSTELLUNG ZU DIESEM BEITRAG