Nationaler AIDS-Beirat: Zugang zu medizinischer Versorgung für alle
In Deutschland müsse flächendeckend sichergestellt sein, dass eine leitliniengerechte HIV-Therapie als eine notwendige Behandlung im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes anerkannt werde.
Dies fordert der Nationale AIDS-Beirat (NAB), ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesministeriums für Gesundheit, in einem aktuellen Votum.
Mit Sorge habe man festgestellt, dass in Deutschland bestimmte Gruppen nur einen eingeschränkten oder sogar keinen Zugang zu Beratung, Versorgung und einer leitliniengerechten HIV-Therapie hätten, heißt es in dem Votum. Dies betreffe unter anderem Menschen im Asylverfahren, Geduldete, Menschen ohne Aufenthaltsstatus sowie in Deutschland lebende Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Grund für diesen Missstand seien Bestimmungen des Asylrechts sowie die komplexe Rechtslage hinsichtlich des Krankenversicherungszugangs und -schutzes, so der NAB weiter. Auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung der allgemeinen Versicherungspflicht und der Durchsetzung von Leistungsansprüchen in der Praxis werden vom NAB als entscheidende Hindernisse genannt. Zudem stehe die Residenzpflicht häufig einer notwendigen spezialisierten Behandlung und Beratung entgegen.
Der NAB empfiehlt daher – sofern eine Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete besteht – sicherzustellen, dass an dem zugewiesenen Aufenthaltsort eine spezialisierte HIV-Behandlung und -Beratung problemlos erreichbar ist. Bei Entscheidungen zum Ende einer Aufenthaltsgenehmigung solle jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob am Wohnort im Herkunftsland dauerhaft ein Zugang zur HIV-Therapie gewährleistet ist.
Um die Versorgung von HIV-infizierten EU-Bürgerinnen und -Bürgern in Deutschland länderübergreifend sicherzustellen, regt der NAB außerdem die Einrichtung einer zentralen Fachstelle „Gesundheit und EU-Zuwanderung“ an, die Unionsbürgern, Leistungserbringern und Beratungsstellen als Informationsquelle zur Verfügung stehen solle. Deren Aufgabe könne es zudem sein, das Thema Gesundheitsversorgung in bereits bestehenden beziehungsweise neu einzurichtenden Integrationsmaßnahmen verbindlich zu verankern. Denn Unklarheiten, Informationsmängel und uneinheitliche Rechtsanwendungen bezüglich des Zugangs von EU-Bürgern zur Gesundheitsversorgung, so die Befürchtung des Nationalen AIDS-Beirats, könnten notwendige Behandlungen gefährden.
(ascho)
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