Hartz IV: Jobcenter müssen private Krankenversicherung bezahlen

Arbeitsagenturen und Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern die Beiträge zur privaten Krankenversicherung voll bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 18. Januar 2011 entschieden (Az. B 4 AS 108/10 R).

Der Hintergrund: Seit Januar 2009 dürfen Hartz-IV-Empfänger, die vor dem Leistungsbezug privat versichert waren, nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) wechseln. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, weil die zuständige ARGE ihm nur den Standardbeitrag für die GKV erstattete. Die Beitragslücke von fast 80 Euro musste der Kläger aus seinem monatlichen Existenzminimum von 359 Euro begleichen. Hartz-IV-Leistungen müssten „so beschaffen sein, dass der gesetzlich festgelegte Hilfebedarf gedeckt ist“, hatte das zuständige Sozialgericht geurteilt. Die ARGE musste die Beitragsdifferenz ausgleichen.

Es könne nicht davon ausgegangen werden, so das Bundessozialgericht in seiner Urteilsbegründung, dass der Gesetzgeber den Krankenversicherungsschutz der Betroffenen wesentlich verschlechtern wollte oder dass sie in großem Umfang Beitragsschulden anhäufen sollten. Dieses habe er aber nur unzureichend umgesetzt.

„Die bisherige Situation war unhaltbar“, so Silke Eggers, Fachreferentin für Soziale Sicherung und Versorgung der Deutschen AIDS-Hilfe. „Wer nicht erstattete Beiträge aus seinem Regelsatz begleichen musste, rutschte damit weit unter das Existenzminimum. Wir fordern, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts jetzt sofort umgesetzt wird. Die Kosten müssen auch rückwirkend für alle betroffenen privat Versicherten übernommen werden. Es kann nicht sein, dass weiterhin jeder Einzelne klagen muss.“

(ch)

Quelle: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/privatversicherung-muss-bezahlt-werden/