Gerichtsurteile können HIV-Übertragungen nicht verhindern

Am 11.4.2009 wurde die Sängerin Nadja Benaissa kurz vor einem Auftritt öffentlichkeitswirksam festgenommen. Der Vorwurf: Ungeschützter Sex trotz Wissen um die eigene HIV-Infektion.

Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) hat damals Polizei, Justiz und Medien kritisiert, weil sie die HIV-Infektion der jungen Frau und Mutter einer Tochter medienwirksam in die Öffentlichkeit gezerrt und Nadja Benaissa von vornherein als schuldig abgestempelt hätten (aidshilfe.de berichtete). In der anschließenden Debatte um HIV, Recht und Verantwortung hat die DAH sich gegen die Anwendung des Strafrechts auf HIV-Übertragungen und für die Verantwortung jedes Einzelnen für den Schutz vor HIV stark gemacht.

Nach der Verurteilung von Nadja B., die ihren „falschen Umgang mit HIV“ bedauert hatte, ist der prominente Fall wieder in Vergessenheit geraten. Gerichtsverfahren wegen tatsächlicher oder theoretisch möglicher HIV-Übertragungen aber gibt es weiterhin.

Die Deutsche AIDS-Hilfe hat daher am 16. März 2012 ihr Positionspapier „Keine Kriminalisierung von Menschen mit HIV!“ veröffentlicht und widmet sich dem Thema ab heute mit einem Dossier im d@h_blog. Alle Beiträge verbindet dabei die Haltung: HIV-Prävention kann nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten ihre Verantwortung für den Schutz vor HIV-Übertragungen wahrnehmen. Das Strafrecht darf nicht angewendet werden, wenn es zu einer Ansteckung oder gar nur einem Infektionsrisiko gekommen ist – Strafrecht verhindert keine Übertragungen, schadet aber der Prävention, den Menschen mit HIV und auch den Ungetesteten oder HIV-Negativen.

(dh/hs)