Deutsche AIDS-Hilfe fordert: Menschenrecht auf Gesundheit für alle umsetzen

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember fordert die Deutsche AIDS-Hilfe Bund, Länder und Kommunen auf, das Menschenrecht auf Gesundheit für alle umzusetzen.

„Gesundheit ist ein Menschenrecht, das nicht durch Gesetze und Verordnungen eingeschränkt werden darf“, erklärt Winfried Holz vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe e. V. (DAH). „Genau das aber ist in Deutschland der Fall: Menschen ohne Papiere, also ohne Recht zum Aufenthalt, haben häufig keinen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. So können zum Beispiel Krankenhausbehandlungen nach Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes zu einer Meldung an die Ausländerberhörde führen. Das hat im ungünstigsten Fall eine Abschiebung zur Folge.“

DAH-Migrationsreferentin Tanja Gangarova erläutert: „Viele Menschen ohne Papiere gehen aus Angst vor Abschiebung erst bei akuten Beschwerden oder im Notfall zum Arzt. Bei Menschen mit HIV kann die Angst vor Abschiebung dazu führen, dass sie zu spät mit einer Behandlung beginnen – wenn das Immunsystem schon stark geschädigt ist und die Behandlungsaussichten deswegen deutlich schlechter sind.“

Zwar hat die Bundesregierung mittlerweile einen sogenannten verlängerten Geheimnisschutz eingeführt: Wenn Sozialämter von Krankenhäusern Daten über Behandlungen akuter Beschwerden und Notfälle bei Menschen ohne Papiere bekommen, dürfen sie diese nicht mehr an die Ausländerbehörde weitergeben. Das reicht aber bei Weitem nicht aus, denn geplante ambulante und stationäre Behandlungen müssen vorher beim Sozialamt beantragt werden – und dann besteht Übermittlungspflicht an die Ausländerbehörde.

Einzige Möglichkeit für Menschen ohne Papiere sind häufig Initiativen wie die spendenfinanzierten und ehrenamtlich arbeitenden MediBüros oder die Malteser Migranten Medizin. Eine dauerhafte ärztliche Behandlung und Versorgung mit Medikamenten, die bei chronischen Erkrankungen wie einer HIV-Infektion notwendig ist, können solche Projekte aber nicht finanzieren.“

Die Deutsche AIDS-Hilfe fordert deshalb Bund, Länder und Kommunen auf, für alle Menschen in Deutschland den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen. „Um das zu erreichen, muss die Übermittlungspflicht nach Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes abgeschafft werden“, sagt DAH-Vorstandsmitglied Winfried Holz. „Außerdem brauchen wir Finanzierungsmodelle, um die gesundheitliche Versorgung von Menschen ohne Papiere sicherzustellen. Der Staat muss hier seiner Verantwortung gerecht werden und darf sich nicht auf die Spendenbereitschaft und das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger verlassen. Die Durchsetzung des Menschenrechts auf Gesundheit darf nicht am Geld scheitern!“

 

Weitere Informationen

Deutsche Medibüros, Medinetze und Medizinische Flüchtlingshilfen

Resolution des Medinetz-Bundestreffens vom 27.–29.05.2011 (PDF-Datei)

M. Bieniok u. a.: Gesundheit für Alle! § 87 Aufenthaltsgesetz abschaffen – reicht das aus? (PDF-Datei)

B. Bartholome u. a.: Anonymer Krankenschein und Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Papiere − Ein Vergleich lokaler Lösungsansätze im ethischen Dilemma zwischen Rechtsanspruch und Ausgrenzung (PDF-Datei)

Schreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin vom 02.12.2009 zu den Übermittlungspflichten der Sozialbehörden (PDF-Datei)