Deutsche AIDS-Hilfe bedauert Urteil im „Benaissa-Prozess“

Bielefeld, 26. August 2010. Das Amtsgericht Darmstadt hat heute die Sängerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) bedauert das Urteil gegen die Sängerin Nadja Benaissa. Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden.

Dazu erklärt Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der DAH:

„Ich halte dieses Urteil für falsch: Es wird der HIV-Prävention dramatischen Schaden zufügen. Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen!“

Silke Klumb, Bundesgeschäftsführerin der DAH:

"Wir alle tragen Verantwortung dafür, wie mit dem Thema HIV und Aids umgegangen wird: Daher muss jeder Einzelne dazu beitragen, dass alle Menschen über HIV sprechen und Safer Sex praktizieren können. Nur dann kann HIV-Prävention wirklich gelingen.“

Marianne Rademacher, Frauenreferentin der DAH:

„Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft." 

In Bielefeld kommen ab heute auf den „Positiven Begegnungen“ 500 Vertreterinnen und Vertreter der HIV-Selbsthilfe zur größten Konferenz in Europa zusammen.

Gut zu wissen: www.aidshilfe.de

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