Deutsche AIDS-Hilfe bedauert Urteil im „Benaissa-Prozess“
Bielefeld, 26. August 2010. Das Amtsgericht Darmstadt hat heute die Sängerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) bedauert das Urteil gegen die Sängerin Nadja Benaissa. Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden.
Dazu erklärt Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der DAH:
„Ich halte dieses Urteil für falsch: Es wird der HIV-Prävention dramatischen Schaden zufügen. Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen!“
Silke Klumb, Bundesgeschäftsführerin der DAH:
"Wir alle tragen Verantwortung dafür, wie mit dem Thema HIV und Aids umgegangen wird: Daher muss jeder Einzelne dazu beitragen, dass alle Menschen über HIV sprechen und Safer Sex praktizieren können. Nur dann kann HIV-Prävention wirklich gelingen.“
Marianne Rademacher, Frauenreferentin der DAH:
„Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft."
In Bielefeld kommen ab heute auf den „Positiven Begegnungen“ 500 Vertreterinnen und Vertreter der HIV-Selbsthilfe zur größten Konferenz in Europa zusammen.
Gut zu wissen: www.aidshilfe.de
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